Siegerland? NRW?
Nein, Werkfeuerwehren sind zunächst einmal keine öffentlichen Feuerwehr, aber selbst für die hat KBM in Personalfragen nicht wirklich viel zu entscheiden (der LdF ("Stadtbrandmeister") hingegen schon). Die Personalhoheit liegt also bei dem Betrieb, der die WF unterhält. Genau so obliegen die Bekämpfung von Schadenfeuern und Hilfeleistungen auf dem Betriebsgelände der WF.

Es kann aber natürlich Auflagen seitens der Bezirksregierung oder des Innenministeriums für angeordnete und anerkannte Werkfeuerwehren, grundsätzlich müssen sie den öffentlichen Feuerwehren in Aufbau, Ausstattung und Ausbildung vergleichbar sein.