Kann ich Dir im Detail mangels Zugriff auf den Grundsatz gerade nicht sagen, es gibt eben zusätzliche oder strengere Anforderungen.
Joa, im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 26.Gibt es das irgendwo schriftlich?
Zusammen mit den anderen Grundsätzen käuflich zu erwerben (ISBN 978-3-87247-705-7).
Das denken viele, ist aber nicht so.Soweit ich weiß, ist die G26.3 einfach nur die Befähigung, umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mind. xy Kilo tragen zu dürfen.
Zum einen ist das Gerätegewicht nur ein Kriterium, zum anderen ist die Untersuchung nach G26 ein Grundsatz für den Arzt, anhand dessen er im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung feststellen kann, ob bei bestimmten Tätigkeiten gesundheitliche Bedenken bestehen.
Und die Art der Tätigkeit spielt generell eine Rolle, jemand der für Arbeiten unter PA im Rahmen von Kontrollgängen in einer Industriehalle tauglich ist, muss noch lange nicht für Instandsetzungsarbeiten in einer Kolonne, für Tankreinigung oder den Feuerwehrdienst geeignet sein.
Das heißt, jemand der aufgrund der Tätigkeit "Kontrollgang" untersucht ist, muss theoretisch eine neue Untersuchung für zusätzliche Tätigkeiten machen. Daher schrieb ich, dass das Wissen des Arztes um die Tätigkeit und die daraus resultierenden Belastungen ein essentieller Bestandteil der Untersuchung ist.





Zitieren