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Thema: G26.3 bei Einäugigkeit ?

  1. #1
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    G26.3 bei Einäugigkeit ?

    Hallo Feuerwehrfreaks,

    ich habe mal eine kurze Frage die ich bereits mehrfach versucht habe mir selber übers Inet oder hier im Forum zu beantworten , leider Jedoch ohne Erfolg.

    Ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Schleswig Holstein . Nun gehts mit der Grundausbildung Super vorran und die G26.3 steht an .

    Jetzt der Haken : Ich bin Einäugig , das heisst mein rechtes Auge ist ein Glasauge ! ( Nur kurz zu Info Seit meinem 9 Lebensjahr nach einem Unfall )

    Nun gibt es wiedersprüchliche Aussage ob die G26.3 erteilt werden kann .
    Ich habe bereits eine G26.3 für meinen Beruf der allerdings nichts mit Rettung zu tun hat .

    Hat jemand Erfahrung damit ? Kenn jemand einen Fall ?

    P.S. Ich bin ausgebildeter Tauchlehrer mit Attest und dies ist ohne Beanstandungen .

    Danke für eure Hilfe ...

  2. #2
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    Das einfachste wird sein wenn du den Arzt fragst der bei euch die G26.3 abnimmt. Einfach mal anrufen, Problem schildern und fragen was er dazu sagt.

  3. #3
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    Jo der schein mit dem Thema leicht überfordert zu sein !
    Dachte vieleicht hat einer der alten Hasen mal
    Erfahrungen gemacht .

  4. #4
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    Ich habe den Text der G26 gerade nicht da, aber es gibt auf jeden Fall Anforderungen an das Sehvermögen (Stichwort Maskenbrille), ich gehe sehr stark davon aus, dass ein kompletter Sehkraftverlust auf einem Auge ein Ausschlussgrund ist (mind. für Gerätegruppe 3/Einsatz im Rettungswesen).
    Das soll aber nicht heißen, dass man nicht irgendeinen Arzt findet, der einen trotzdem bestehen lässt. Jeder Arzt, der diese Untersuchung ernst nimmt und entsprechend gewissenhaft durchführt, merkt das aber entweder so oder kann es einfach im arbeitsmedizinischen Grundsatz G26 nachlesen.

  5. #5
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    So leicht schein das nicht zu sein !
    Die G26.3 des Betriebsarztes wird nicht bei der
    Feuerwehr anerkannt .

  6. #6
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    Wieso das denn nicht ??
    G26 ist G26....

    Da gibts ja extra Grundlagen für die Untersuchung.
    Und wenn der Arzt berechtigt ist, sie abzunehemn, dann ist das so.

    Das ist ja schließlich eine "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung" und keine "Feuerwehruntersuchung".
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  7. #7
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    Ich seh WAF du verstehst mein Problem !
    Nun bin ich mir nicht Sicher ob ich zu dem Arzt
    der Wehr gehen soll und er mir sagt das ich nicht tauglich sei.

    Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
    noch kein Ausschlussgrund sein muss .

  8. #8
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    Wobei das auch wieder völliger Murks ist.
    Beim Realeinsatz unter Nullsicht seh ich sowieso nichts, klar ist das bei WBK oder GSG-Einsätzen was anderes.
    Hier geht es bei der G26/3 um den Einsatz z.B. in der Industrie, da verstehe ich das. Wenn die G26 allerdings ausdrücklich für den Einsatz bei der Feuerwehr gemacht wird, dürfte das kein Ausschlusskriterium sein, da sowas im Ermessen des Arztes liegt. Letztendlich entscheidet dieser ob du deine Plakette bekommst oder nicht.

    Was ich dir allerdings trotz allen Normen, Regeln und Gesetzen nahe legen möchte (Als Taucher kommst du wahrscheinlich selbst drauf, aber nur um es nochmal zu erwähnen):

    Probeweise mal die Maske auf, probieren ob man auch mit dem verengten Sichtfeld, Verzerrung durch die Maske, überhaupt noch sicher unterwegs ist und z.B. sein Manometer noch ablesen kann.

  9. #9
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    Der Arzt ist aber nicht stoisch an die Vorgaben des Grundsatzes gebunden, wenn die Feuerwehr also weiß, dass Arzt XY ungeeignete Leute bestehen lässt (oder schlicht keine Ahnung von den Bedingungen im Feuerwehreinsatz hat, auch dieses Wissen gehört nämlich streng genommen zu der Untersuchung), tut sie gut daran, die Untersuchung von einem geeigneten Arzt wiederholen zu lassen.

    Ein Betriebsarzt ist außerdem nicht automatisch ein Arbeitsmediziner und ein Arbeitsmediziner nicht automatisch ermächtigter Arzt für G-Untersuchungen (wobei das System mit Erscheinen der ArbMedVV sowieso überholt ist).

  10. #10
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    Danke Meister .

    Also um ehrlich zu sein den Test habe ich klar schon mal gemacht .
    Ich kenn das vom Tauchen wie gesagt und kann dies kompensieren .

  11. #11
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    Also der Arzt nennt sich Arbeitsmediziner !
    Der sollte wissen was er tut oder ?

  12. #12
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    Zitat Zitat von Baxtercrew Beitrag anzeigen
    Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
    noch kein Ausschlussgrund sein muss .
    Wo hast Du das denn gelesen? Ich gleich mal los und suche das Buch aus dem Schrank.

    Das Argument mit der Nullsicht zieht m. E. überhaupt nicht, die wenigsten Einsätze finden unter Nullsicht statt und selbst wenn, gibt es vorher und nachher genug Zeit, in der man auf ordentliches Sehen angewiesen ist, um Unfälle zu vermeiden.

  13. #13
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    Zitat von Baxtercrew
    Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
    noch kein Ausschlussgrund sein muss .


    in einer Empfehlung eines Arzt an einen Lenkungskreis ....

  14. #14
    Buschfunker Gast
    Zitat Zitat von Baxtercrew Beitrag anzeigen
    ...Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
    noch kein Ausschlussgrund sein muss...
    So schauts mal aus. Ich habe Beispielweise rechtsseitig nur eine Sehkraft von nicht ganz 20%, ebenfalls nach einem Unfall und dennoch hab ich die G26.3 und auch den Führerschein der Klasse CE ohne Probleme machen können. Sicherlich nicht ganz vergleichbar, aber immer hat es funktioniert...

  15. #15
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    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    So schauts mal aus. Ich habe Beispielweise rechtsseitig nur eine Sehkraft von nicht ganz 20%, ebenfalls nach einem Unfall und dennoch hab ich die G26.3 und auch den Führerschein der Klasse CE ohne Probleme machen können. Sicherlich nicht ganz vergleichbar, aber immer hat es funktioniert...
    das klingt doch für mich so als sollte ich den Kopf nicht hängen lassen :-)

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