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Thema: Von der medizinischen Fachangestellten zur Rettungssanitäterin

  1. #1
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    Von der medizinischen Fachangestellten zur Rettungssanitäterin /-assistentin

    Hallo zusammen!

    Kurze Einleitung: Meine Freundin ist 23 Jahre alt und medizinische Fachangestellte. Ihre Berufsausbildung hat sie bei einem Allgemeinarzt gemacht. Der Beruf in einer Arztpraxis füllt sie allerdings nicht mehr aus und so sucht sie eine neue Herausforderung, würde aber gerne im medizinischen Sektor bleiben.

    So kamen wir, wohl auch durch meine aktive Mitgliedschaft bei der FF darauf, dass ja vielleicht Rettungssanitäterin oder Rettungsassistentin etwas für sie wäre. Wir haben uns auch schon ein bisschen beim BRK darüber informiert, da meinte man, dass sie zunächst eine zweijährige Ausbildung machen müsse und die Ausbildungskosten von 12.000 Euro selber zu tragen habe.
    Allerdings kann sie ja relativ viele medizinische Handgriffe schon von ihrem jetzigen Beruf. Gibt es eventuell eine Weiterbildungsmöglichkeit, wo sie von der med. Fachangestellten zur Rettungssanitäterin quasi "umgelernt" wird? Oder muss sie wie alle anderen auch, die komplette Ausbildung absolvieren? Ist es auch möglich, vorher ein kurzes Praktikum in einer Rettungswache zu machen, um zu sehen, ob ihr der Beruf im Rettungsdienst zusagt?

    Auch zur Ausbildung selber wäre ich für Infos sehr dankbar, irgendwie hat man beim BRK nicht wirklich mit der Sprache herausgerückt. Wie sieht es mit dem Stellenangebot aus? Sind Rettungssanitäter und Rettungsassistenten in Bayern momentan gefragt?
    Geändert von TropicOrange (18.09.2009 um 13:43 Uhr)

  2. #2
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    Zum einen, Rettungssanitäterin ist kein Beruf, sondern eine Qualifizierung. Die Ausbildung dazu dauert 12 bis 13 Wochen bzw 520 Stunden.
    Die 2jährige Berufsausbildung in diesem Bereich heißt Rettungsassistent.

    Verkürzen kann man die Ausbildung derzeit noch, es sind ja schon seit längerem Reformen im Gespräch, wenn man die Ausbilung zur GuK und zum Rettungssanitäter hat. Dann kann man den schulischen Teil auf ca 6 Monate kürzen.
    Es gibt jedoch auch das sogenannte Nellinghofer Modell. Da geht die Ausbildung über 3 Jahre, und man erhält eine Ausbildungsvergütung. Viel ist das nicht, aber immerhin. Dies ist vor allem im Norden Deutschlands verbreitet.

  3. #3
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Verkürzen kann man die Ausbildung derzeit noch, es sind ja schon seit längerem Reformen im Gespräch, wenn man die Ausbilung zur GuK und zum Rettungssanitäter hat. Dann kann man den schulischen Teil auf ca 6 Monate kürzen.
    Die Verkürzung ist nur für Krankenpfleger/innen möglich.

    Gruß
    Simon Schäberle

  4. #4
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    §8.2 RettAssG?
    Was steht dort drinnen?

  5. #5
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    Aber wie kommen die auf Ausbildungskosten von 12000 Euro ???
    Die Zahl ist doch utopisch...
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  6. #6
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    Wenn man die Kosten für Wohnung, Essen, Versicherungen und Auto für das Jahr mitrechnet, kommst du so in etwa hin.

  7. #7
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    §8.2 RettAssG?
    Was steht dort drinnen?
    §8
    (2) Die zuständige Behörde hat auf Antrag eine nach den vom Bund/Länderausschuß "Rettungswesen" am 20.September 1977 beschlossenen "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" (520-Stunden-Programm) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter in vollem Umfang auf den Lehrgang nach 4 anzurechnen. Eine nach Abschluß der in Satz 1 genannten Ausbildung abgeleistete Tätigkeit im Rettungsdienst ist im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Tätigkeit nach Par. 7 abzurechnen.
    Quelle:
    Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten
    Rettungsassistentengesetz (RettAssG)
    vom 10. Juli 1989
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  8. #8
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Wenn man die Kosten für Wohnung, Essen, Versicherungen und Auto für das Jahr mitrechnet, kommst du so in etwa hin.
    Ich wusste nicht, das man die Lebenshaltungskosten mit unter den Begriff "Ausbildungskosten" zusammenfasst....
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  9. #9
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    danke schonmal!

    Kurzer Einwurf...was ist GuK?

  10. #10
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    danke schonmal!

    Kurzer Einwurf...was ist GuK?
    Gesundheits- und Krankenpfleger/in

    -> früher: Krankenpfleger/-schwester
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  11. #11
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    ok, danke.

    GuK wollte sie ursprünglich lernen, jedoch wurde sie noch in der Probezeit entlassen, weil sie die Alarmglocke aufgrund ihrer Schwerhörigkeit nicht hören konnte, da sie hochfrequente Töne nicht wahrnehmen kann.

    Beim RD ist ja so, dass vorwiegend über FME alarmiert wird. Meinen von der FF (Swissphone Quattro) hört sie einwandfrei. Das sollte also kein Problem sein.


    Gibt es beim Rettungsdienst auch so etwas wie eine Eingangsuntersuchung, wo klar definierte Parameter geprüft werden? Könnte eine Schwerhörigkeit (die sich dank der Hörgeräte im Rahmen hält und eben nur auf hohe Töne beschränkt) ein Problem sein?

  12. #12
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    Die soll deine Freundin mit einem Arbeitsmediziner abklären.
    Aber ich kann mir schon vorstellen, daß eine Schwerhörigkeit ein Hinderungsgrund für den RD ist.
    Zumal es in Firmen auch Bereiche gibt, wo man rein muss, wo keine elektrischen Geräte erlaubt sind.

  13. #13
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    ALso bei uns wird nach G42 (Infektionen) und Nach G ?? (Führen von KFZ) getestet....
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  14. #14
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    sie kann die Geräte auch mit einem kurzen Handgriff rausnehmen, aber dann wird die Verständigung schwerer und ist nur mit lauten Sprechen möglich.

    Ich glaub auch, dass da nur ein Arbeitsmediziner Klarheit schaffen kann.

    Vielen Dank schonmal für Eure Infos! Bin natürlich auch für alles weitere dankbar.

  15. #15
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    Was mir gerade auch noch eingefallen ist:

    Für das Führen des RTW ist ja mindestens ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich, oder? Den Führerschein der Klasse B hat sie.

    Werden die Kosten für den C1 in der Regel von den Hilfsorganisationen bezahlt oder muss sie die Kosten selbst tragen?

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