Ergebnis 1 bis 15 von 22

Thema: Von der medizinischen Fachangestellten zur Rettungssanitäterin

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    02.05.2009
    Beiträge
    108

    Von der medizinischen Fachangestellten zur Rettungssanitäterin /-assistentin

    Hallo zusammen!

    Kurze Einleitung: Meine Freundin ist 23 Jahre alt und medizinische Fachangestellte. Ihre Berufsausbildung hat sie bei einem Allgemeinarzt gemacht. Der Beruf in einer Arztpraxis füllt sie allerdings nicht mehr aus und so sucht sie eine neue Herausforderung, würde aber gerne im medizinischen Sektor bleiben.

    So kamen wir, wohl auch durch meine aktive Mitgliedschaft bei der FF darauf, dass ja vielleicht Rettungssanitäterin oder Rettungsassistentin etwas für sie wäre. Wir haben uns auch schon ein bisschen beim BRK darüber informiert, da meinte man, dass sie zunächst eine zweijährige Ausbildung machen müsse und die Ausbildungskosten von 12.000 Euro selber zu tragen habe.
    Allerdings kann sie ja relativ viele medizinische Handgriffe schon von ihrem jetzigen Beruf. Gibt es eventuell eine Weiterbildungsmöglichkeit, wo sie von der med. Fachangestellten zur Rettungssanitäterin quasi "umgelernt" wird? Oder muss sie wie alle anderen auch, die komplette Ausbildung absolvieren? Ist es auch möglich, vorher ein kurzes Praktikum in einer Rettungswache zu machen, um zu sehen, ob ihr der Beruf im Rettungsdienst zusagt?

    Auch zur Ausbildung selber wäre ich für Infos sehr dankbar, irgendwie hat man beim BRK nicht wirklich mit der Sprache herausgerückt. Wie sieht es mit dem Stellenangebot aus? Sind Rettungssanitäter und Rettungsassistenten in Bayern momentan gefragt?
    Geändert von TropicOrange (18.09.2009 um 13:43 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Zum einen, Rettungssanitäterin ist kein Beruf, sondern eine Qualifizierung. Die Ausbildung dazu dauert 12 bis 13 Wochen bzw 520 Stunden.
    Die 2jährige Berufsausbildung in diesem Bereich heißt Rettungsassistent.

    Verkürzen kann man die Ausbildung derzeit noch, es sind ja schon seit längerem Reformen im Gespräch, wenn man die Ausbilung zur GuK und zum Rettungssanitäter hat. Dann kann man den schulischen Teil auf ca 6 Monate kürzen.
    Es gibt jedoch auch das sogenannte Nellinghofer Modell. Da geht die Ausbildung über 3 Jahre, und man erhält eine Ausbildungsvergütung. Viel ist das nicht, aber immerhin. Dies ist vor allem im Norden Deutschlands verbreitet.

  3. #3
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Verkürzen kann man die Ausbildung derzeit noch, es sind ja schon seit längerem Reformen im Gespräch, wenn man die Ausbilung zur GuK und zum Rettungssanitäter hat. Dann kann man den schulischen Teil auf ca 6 Monate kürzen.
    Die Verkürzung ist nur für Krankenpfleger/innen möglich.

    Gruß
    Simon Schäberle

  4. #4
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    §8.2 RettAssG?
    Was steht dort drinnen?

  5. #5
    Registriert seit
    12.07.2006
    Beiträge
    549
    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    §8.2 RettAssG?
    Was steht dort drinnen?
    §8
    (2) Die zuständige Behörde hat auf Antrag eine nach den vom Bund/Länderausschuß "Rettungswesen" am 20.September 1977 beschlossenen "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" (520-Stunden-Programm) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter in vollem Umfang auf den Lehrgang nach 4 anzurechnen. Eine nach Abschluß der in Satz 1 genannten Ausbildung abgeleistete Tätigkeit im Rettungsdienst ist im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Tätigkeit nach Par. 7 abzurechnen.
    Quelle:
    Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten
    Rettungsassistentengesetz (RettAssG)
    vom 10. Juli 1989
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  6. #6
    Registriert seit
    12.07.2006
    Beiträge
    549
    Aber wie kommen die auf Ausbildungskosten von 12000 Euro ???
    Die Zahl ist doch utopisch...
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  7. #7
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Wenn man die Kosten für Wohnung, Essen, Versicherungen und Auto für das Jahr mitrechnet, kommst du so in etwa hin.

  8. #8
    Registriert seit
    12.07.2006
    Beiträge
    549
    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Wenn man die Kosten für Wohnung, Essen, Versicherungen und Auto für das Jahr mitrechnet, kommst du so in etwa hin.
    Ich wusste nicht, das man die Lebenshaltungskosten mit unter den Begriff "Ausbildungskosten" zusammenfasst....
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  9. #9
    Registriert seit
    02.05.2009
    Beiträge
    108
    danke schonmal!

    Kurzer Einwurf...was ist GuK?

  10. #10
    Registriert seit
    12.07.2006
    Beiträge
    549
    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    danke schonmal!

    Kurzer Einwurf...was ist GuK?
    Gesundheits- und Krankenpfleger/in

    -> früher: Krankenpfleger/-schwester
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  11. #11
    Registriert seit
    02.05.2009
    Beiträge
    108
    ok, danke.

    GuK wollte sie ursprünglich lernen, jedoch wurde sie noch in der Probezeit entlassen, weil sie die Alarmglocke aufgrund ihrer Schwerhörigkeit nicht hören konnte, da sie hochfrequente Töne nicht wahrnehmen kann.

    Beim RD ist ja so, dass vorwiegend über FME alarmiert wird. Meinen von der FF (Swissphone Quattro) hört sie einwandfrei. Das sollte also kein Problem sein.


    Gibt es beim Rettungsdienst auch so etwas wie eine Eingangsuntersuchung, wo klar definierte Parameter geprüft werden? Könnte eine Schwerhörigkeit (die sich dank der Hörgeräte im Rahmen hält und eben nur auf hohe Töne beschränkt) ein Problem sein?

  12. #12
    MalteserWacheFL Gast
    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Zum einen, Rettungssanitäterin ist kein Beruf, sondern eine Qualifizierung. Die Ausbildung dazu dauert 12 bis 13 Wochen bzw 520 Stunden.
    Die 2jährige Berufsausbildung in diesem Bereich heißt Rettungsassistent.

    Verkürzen kann man die Ausbildung derzeit noch, es sind ja schon seit längerem Reformen im Gespräch, wenn man die Ausbilung zur GuK und zum Rettungssanitäter hat. Dann kann man den schulischen Teil auf ca 6 Monate kürzen.
    Es gibt jedoch auch das sogenannte Nellinghofer Modell. Da geht die Ausbildung über 3 Jahre, und man erhält eine Ausbildungsvergütung. Viel ist das nicht, aber immerhin. Dies ist vor allem im Norden Deutschlands verbreitet.
    Das mit den 3 Jahren stimmt nicht so ganz, das Modell wird wie folgt aufgebaut, Einstellung als RettSan auf ner Rettungswache. 6 Monate als 2.Mann RTW fahren Stunden sammeln.Anschließend 6 Monate zur Schule (Nellinghof z.B.) dann Prüfung. Dann wieder 6 Moante fahren als RettSan und somit die 1600 Stunden vollzubekommen und Abschlußgespräch. Ich bin wärend der Schule weitergefahren und hatte dann zur Prüfung die 1600 Stunden zusammen und war dann fertig.

    MfG

    Thorben Bonas
    Rettungsassistent & QM-Beauftragter
    Malteser Rettungswache Flensburg

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •