Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
Der blanke Horror. Wer nen gescheiten Job hat wird Ihn für sowas nicht an den Nagel hängen.
Heißt unterm Strich dass evtl. diese Anforderung die Auswahl schmälert. Dümmstenfalls zum Nachteil derjenigen die in der Befehlskette weiter unten stehen.
Finde der Passus "wird auf Wunsch Hauptamtlich" wäre hier angebrachter gewesen.
Bei zeitlich befristeten Wahlämtern könnte ich den Einwand verstehen, aber die hier gemeinten KBM werden in dem Fall nicht gewählt, sondern bestellt - im Falle des Hauptamtes ohne zeitliche Beschränkung. Also müsste derjenige
- keine Provinzfürstenwünsche berücksichtigen, um seinen Job nach der nächsten Wahl zu behalten
- eine vernünftige Ausbildung haben (eine Besetzung mit z.B. hD oder gar gD BF wäre denkbar).

Soll nicht heißen, dass alle Ehrenamts-KBM Nieten sind, aber der "wahlunabhängige" Hauptamt-KBM hat doch einige Vorteile.
Irgendwann muss man auch die Frage stellen, inwiefern Feuerwehrdinge alleine im Ehrenamt bewältigt werden können. Sofern KBM wirkliche Fachaufsichten führen sollen, ist diese Grenze dort m.E. nach alleine wg. dem Zeitaufwand heute schon überschritten.