Bevor mir hier wieder jemand den Kopf abbeißt...
Die Aussagen über die Schlüsselgewalten in unserer Stadt stammen vom Stadtbrandmeister der 1974 im Rahmen der Gebietsreform als erster das sagen hatte. Alle seine Nachfolger haben das bis heute so übernommen und lassen auch keine Änderungen zu...
Ich selber finde das völlig Schrott, da auch ich des öffteren vor dem verschlossenen GH stehe und erst suchen muss, wer von der Gruppe der "Schlüsselgewaltigen" erreichbar ist.
In der ganzen Stadt ist es "par ordre de mufti" so, dass
- der Stadtbrandmeister (die beiden stv., meine ich, auch) einen Generalschlüssel für alle GH hat
- der Jeweilige Ortsbrandmeister (OBM) und sein stv. einen Generalschlüssel für "ihr" GH haben
- jeder Gruppenführer einen Generalschlüssel für "sein" GH hat
- Gerätewart, Jugendwart und der Leiter des Festausschuss einen Generalschlüssel für "ihr" GH haben
- die Funktionsträger (AGT-Wart, Kleiderwart, Mitglieder des Festausschuss und die stv. GF) haben einen Schlüssel nur für die Fzg-Tore und die Aussentür vom Treppenhaus
- bei uns ist zusätzlich ein "Notfallschlüssel" ca. 500m vom GH, beim ehemaligen OBM deponiert
- .. und natürlich ist an jedem Fzg-Schlüssel ein Schlüssel für die Fzg-Tore und die Aussentür zum Treppenhaus.
Da die jeweiligen OBM jeweils eine bestimmte Anzahl von Schlüsseln der Gruppe 1 (Generalschlüssel) und 2 Fzg-Halle und bestimmte Schlössen, beschränkter Zugang) haben, die auch ein paar Ersatzschlüssel der beiden Gruppen umfasst, kann man sich bei wichtigen Gründen (Lehrgänge, besondere Veranstaltungen, ...) EVENTUELL einen Schlüssel (meist nur Gruppe 2) beim OBM ausleihen....
Also: Nicht jede Feuerwehr hat freien Zugang für alle zum Gerätehaus...
Muss ich erwähnen, das bis auf sehr wenige Ausnahmen (genauer: mir ist nur eine, nämlich der Schwerpunkt bekannt..) die Tore im Alarmfall NICHT von alleine aufgehen?
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator