
Zitat von
überhose
Die Stelle musst du mir zeigen. Ich ahne die Stelle, die du meinst, aber da steht etwas anderes.
Da steht, der Führer einer taktischen Einheit kann von dieser Feuerwehrvorschrift abweichen, wenn dies zur Erfüllung des Einheitsauftrags erforderlich ist.

Zitat von
überhose
Kommt aufs Land an.
Selbst wenn sie nur als Empfehlung gilt, dürften Richter/Staatsanwalt das als gängige Lehrmeinung (in anderen Bereichen würde man "Stand der Technik" sagen) gebührend berücksichtigen, wenn ein Verstoß dagegen zu einem Unglücksfall führt.
Deswegen sagte ich auch erstmal, außerdem kann der Richter auch anders argumentieren
und sagen, sie haben die erforderliche Ausbildung, sie haben das erforderliche Wissen,
die Vorschriftenlage gab es her, warum haben sie nicht beide Trupps zur Menschenrettung reingeschickt.

Zitat von
überhose
Den Satz bitte nochmal auf Deutsch. Was muss ich machen, was er macht, was in den Gesetzen steht?
Wenn der Einsatzleiter dir die Anweisung gibt reinzugehen.
zB BayFwG
Art. 6
Feuerwehrdienst
(1) Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen.
Feuewehrgesetz B-W
§ 14 Dienstpflichten
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet,
3. den dienstlichen Weisungen des Vorgesetzten nachzukommen;
Und ich denke mal, so oder so ähnlich stehts in allen anderen 14 Bundesländern auch drin.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.