Die Geschichte ist hier nachzulesen:
http://www.wieboldtv.de/pageID_8209344.html
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semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Da war wieder einer schneller ;) .. Hab das ganze auch grade bei Wolfgang gelesen.
Aber zum Thema:
Zum einen kann ich dem Urteil nur beipflichten, denn Sonderrechte können/dürfen nicht mit dem Privat-KFZ in Anspruch genommen werden. Dazu gab es ja schon ellenlange Diskussionen von Gerichten, Feuerwehren, Magazinen und in der Presse (-> Dachaufsetzer). Wo würden wir denn da hinkommen, wenn JEDES Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, BF, WF, PF Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfte, in diesem Fall die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Zum anderen kann ich mir die Situation des Kameraden gut vorstellen. Er hat sich auf der sicheren Seite gewogen, da vom Ordnungsamt der Stadt gegenüber den Freiwilligen Kameraden eine Sonderregelung getroffen wurde. Ebenfalls hat der Kamerad zu keiner Zeit Menschen gefährdet, da er sich, wie er selbst beschreibt, auf einer übersichtlichen gut einzusehenden Straße befand.
Ich denke die Stadt hätte aus diesem speziellen Fall lernen müssen und ganz klar die Regelung des "Augenzudrückens" neu definieren müssen und auch an alle Feuerwehren senden sollen und den Kameraden mit einem kleinen Verwarngeld belegen sollen und auf keinem Fall mti einem Fahrverbot oder gar einen Eintrag in Flensburg.
Sorry, du hast keine Ahnung und den Beitrag nicht mal richtig gelesen oder verstanden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Sehe ich auch so den Beitrag nicht gelesen oder nicht verstanden... man hat Sonderrechte im Privat Fahrzeug.
bei uns wird bei Schulung §35/38 welche jedes Jahr stattfindet ausdrücklich darauf hingewiesen das wir nicht mehr als 20 km/h drüber liegen dürfen.
An schulen oder Kindergärten sollten wir garnicht drüber liegen (egal welche uhrzeit).
Daran halte ich mich auch zu 99,9% Wenns dan bei dem 0,1% fall wo ich drüber liege ned klappt... MEINE schuld.
Naja... ist für den Kameraden bescheiden gelaufen aber ich finde die überschreitung auch nicht unerheblich...
Was soll man also machen? 30km/h Zone... gefahren 63 km/h (denke Toleranz wurde schon abgezogen). nun nochmal die 20 die man drüber sein darf abziehen? um so 13 km/h drüber? Dann Rechnen manche nur noch so und fahren mit 90 durch 30 Zonen. Also irgendwo muss halt die grenze sein...
So denn...
ich finde das Urteil ehrlich gesagt unverständlich. Insb. da die gängige Auslegung des §35StVO darauf hinausläuft, dass auch auf der Anfahrt mit Privat-PKW Sonderrechte in Anspruch genommen werden können.
Allerdings weiß ich aus unserem Bereich von den örtlichen Polizeivertretern, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen >20km/h in geschlossenen Ortschaften üblicherweise als unverhältnismäßig ausgelegt werden (v.a. im Bereich dicht bebauter Siedlungen, Schulen, etc.). Normalerweise werden solche Informationen über die Truppmann-Lehrgänge unters "Volk" gebracht - sollte zumindest so sein.
Wahrscheinlich ist er deswegen 34 km/h zu schnell, obwohl die Vereinbarung (die so vollkommen in Ordnung ist) über 20 km/h lautet...
Manche Leute nehmen sich einfach zu wichtig. Klar kann man jetzt wieder die alte Sonderrechtsdiskussion auspacken - oder man fragt einfach mal, ob man in einer 30er Zone 64 fahren muss, oder überlegt mal, welcher Vorteil daraus wirklich entsteht.
Also ich bin davon jetzt nicht betroffen, da ich zu Fuß oder mit dem Rad keine so hohen Geschwindigkeiten erreiche, aber ich finde es schade, wie man von der Stadt bzw. Gemeinde für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Hintern getreten bekommt.
Ich kann es ja verstehen, dass 34 km/h zu schnell waren, aber (ich würde fast sagen alle) Angehörige der Feuerwehr halten sich bei einem Einsatz meistens nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenn es eine Verordnung gibt (bez. 20 km/h überschreitung ok) müssen (meiner Meinung nach) auch alle Fw-Angehörigen davon Kenntnis haben - was hier wohl nicht der Fall war.
Am meisten schockiert mich deswegen aber die Sturheit der Stadt/Gemeinde - geht halt immer nur ums Geld.
Wie wäre es denn, wenn sich FF's in der Innenstadt an die Verkehrsregeln halten - wie lange würde es dann wohl dauern, bis ein Zug bzw. eine FF ausrücken kann? Bestimmt keine 4-5 Minuten (außer es wohnen genug FM in der Umgebung, die auch zu diesem Zeitpunkt zu Hause sind)!
Meine Meinung.
Na dann fahren halt mal alle strickt nach Verkehrsregeln, das müssten mal alle Feuerwehr in ganz Deutschland 2 Monate machen.
Was glaubst wie laut dann das geschreie ist "WO WAR DIE FEUERWEHR".
So manche Feuerwehr hat ja ohnehin schon dran zu knabbern das alles hin zu bekommen im rahmen des vernünftigen. Aber wenn nun wirklich jeder strickt so fährt wie er sollte auf Anfahrt zum GH, wäre es vielleicht ein weg um zu Zeigen, manchmal gehts ned anders.
Denn ich z.B. bin auf die +20 km/h quasi angewiesen. Sonst bräuchte ich aufgrund der entfernung vom Wohnort zum GH erst garnicht mehr los fahren.
Und ich fahre teilweise sogar langsamer als ich Privat fahre nur damit ich die 20 km/h ned überschreite.
Dafür sind die meisten viel zu heiß. Und am Ende gibts dann noch - wenns wirklich eng - den Rechtsweg, weil wirs nich gemacht haben.
Warum? Weil alle anderen noch schlimmer rasen? So wärs bei uns vermutlich...Denn ich z.B. bin auf die +20 km/h quasi angewiesen. Sonst bräuchte ich aufgrund der entfernung vom Wohnort zum GH erst garnicht mehr los fahren.
Warum? Wir haben doch feststellen lassen, dass du nicht als Sonderrechtler gesehen werden kannst, somit also auch nicht negativ als FWler gesehen werden kannst. Das finde ich nun wirklich ein wenig hahnebüchen :-) Und wenn wie hier das volle Strafmaß angewendet wird, dann isses egal, ob man dich privat oder auf Einsatzfahrt blitzt.Und ich fahre teilweise sogar langsamer als ich Privat fahre nur damit ich die 20 km/h ned überschreite.
Wirklich lustig wirds, wenn in der 35/38 Unterweisung ein Gastdozent seitens der Polizei eingeladen wird, dieser ohne wenn und aber Bundesrecht vertritt und sobald der gegangen ist, der Kommandant noch einmal auf den Anweisung auf Gemeindeebene hinweist, dass Sonderrechte verboten sind.
Was ich irgendwie doof finde ist,
das man, wenn man mehrere Quellen liest, z.B.
http://www.ruhrnachrichten.de/lokale...;art934,608042
Könnte man meinen, das darüber jetzt Wahlkampf gemacht wird.
oderBürgermeisterkandidat Christoph Grabowski kritisiert die Auslegung des Paragrafen 35 der Straßenverkehrsordnung.
FDP-Kandidat: Bürgermeister "beschädigt das Ehrenamt
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