Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
Wirklich lustig wirds, wenn in der 35/38 Unterweisung ein Gastdozent seitens der Polizei eingeladen wird, dieser ohne wenn und aber Bundesrecht vertritt und sobald der gegangen ist, der Kommandant noch einmal auf den Anweisung auf Gemeindeebene hinweist, dass Sonderrechte verboten sind.
1. Polizisten sind i.d.R. die falschen Dozenten bei diesem Thema, da sie letztlich auch nur Anwender sind, und keine Rechtsexperten.
2. Der Kommandant darf das. Er setzt sich nicht gegen das Gesetz, sondern nimmt seinen Leuten nur die Tatbestandsvoraussetzung.