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Thema: Umprogrammierung = Sachbeschädigung?

  1. #1
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    Umprogrammierung = Sachbeschädigung?

    Hallo zusammen,

    wie sieht es aus wenn Helfer eigenmächtig FMS-Hörer bzw. Ihren Melder (DME/FME) umprogrammieren oder Umprogrammieren lassen, ohne eine Anweisung von der Verantwortlichen Führungs-/Leitungskraft bekommen, ist damit der Straftatbestand der Sachbeschädigung gegeben.

    Ich freue mich auf rege antworten und eine rege Diskusion.

    Mfg
    Commander

  2. #2
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    Solange an den Meldern/FMS-Hörern nichts beschädigt wird ---> Nein...

    Da sich fast alle FMS-Hörer gegen unberechtigte Änderungen in der Programmierung sicher lassen, gehe ich da nicht näher drauf ein...

    Bei Meldeempfängern sieht es doch so aus:
    Jeder bekommt von der Organisation die Ihm den Melder ausgibt genau die Schleifen drauf, die er haben darf und soll...

    Macht er davon welche weg ---> selbst schuld *g*

    Macht er welche drauf, die er nicht haben darf ---> Verstoß gegen das TKG


    Geht natürlich bei dem Versuch einer Programmierungsänderung vorzunehmen etwas kaputt (mechanisch oder elektrisch) ist der Straftatbestand der mutwilligen Sachbeschädigung logischerweise erfüllt... ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Zu den FMS-Hörern muss ich noch sagen, dass eine unbeabsichtigte Änderung durch einen Firmwarefehler auch passieren kann... Bestes Beispiel ist hier das Teledux-9

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Geht natürlich bei dem Versuch einer Programmierungsänderung vorzunehmen etwas kaputt (mechanisch oder elektrisch) ist der Straftatbestand der mutwilligen Sachbeschädigung logischerweise erfüllt... ;)
    Sicher? Ist das dann nicht eher fahrlässige Sachbeschädigung?

    http://www.rechtslexikon-online.de/S...haedigung.html

    Sachbeschädigung [...] Der Versuch ist strafbar, fahrlässige Sachbeschädigung dagegen nicht.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Solange an den Meldern/FMS-Hörern nichts beschädigt wird ---> Nein...
    Sicher das eine veränderte Programmierung nicht auch ein Schaden ist?
    Der Besitzer muß das Gerät ja für "teures" Geld wieder in den Orginalzustand programmieren lassen, denn er funktioniert ja nicht mehr so wie er es eigentlich haben wollte.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Meiner Meinung nach würde eigentlich eher §303a StGB (Datenveränderung) als §303 StGB(Sachbeschädigung) in Betracht kommen. :)

  6. #6
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    Darf auch über die anderen denkbaren Folgen gesprochen werden?

    Oder machen wir es so, wie oft gewünscht: Wir beschränken uns auf eine mögliche Folge, und spielen bei allen anderen "Blinde Kuh" oder "Hats noch nie gegeben!"?

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Darf auch über die anderen denkbaren Folgen gesprochen werden?

    Oder machen wir es so, wie oft gewünscht: Wir beschränken uns auf eine mögliche Folge, und spielen bei allen anderen "Blinde Kuh" oder "Hats noch nie gegeben!"?
    Ich denke wir redne hier über das gesamte Spektrum was passieren kann wenn einer ein entsprechendes Gerät umprogrammiert.

    Gruß

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Darf auch über die anderen denkbaren Folgen gesprochen werden?
    Welche meinst Du? Sanktionen in der Wehr?

    Alles andere, was in Frage kommen würde, wurde hier ja sonst glaube ich schon genannt :D
    hallo :E

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  9. #9
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    Hi,
    Also eine Sachbeschädigung ist eine Umprogrammierung nicht, solange diese Problemlos wieder rückgängig gemacht werden kann!
    (-> Vgl. Graffiti - Solange man es wieder abwaschen kann ohne den Untergrund zu beschädigen war es bis vor kurzem KEINE Sachbeschädigung - Daher musste man sogar das Gesetz ändern!)

    Das ist aber nur das Strafrecht in Sachen Sachbeschädigung...
    Durch das TKG könnte sich trotzdem noch eine Strafrechliche Relevanz ergeben!

    Zivilrechtlich sieht es ganz anders aus: Hier können sämtliche Kosten die für wiederherstellung des alten Zustandes angefallen sind eingefordert werden. Und das kann schon einiges werden. Wenn der "Progger" nicht nachweisen kann das die Programmierung "absolut Fachgerecht" ausgeführt wurde, würde ich immer eine Komplette Überprüfung aller durch die Programmierung veränderbaren Parameter verlangen, was oft einem Neuabgleich entspricht. Dazu die Kosten für ein Leihgerät und eine Aufwandspauschale meinerseits (der Org!) usw.!
    Da sind schnell 100-300 Euro weg...

    Dazu kommen dann noch die Disziplinarmaßnahmen. Im Normalfall würde ich sagen wer seinen von der Org gestellten Melder manipuliert in dem er diesen mit Selbstgebauten Prog-Adaptern usw. behandelt -> Der fliegt!

    Etwas anders mag es vieleicht bei Sachen sein die man mit Tastenkombinationen machen kann und wo kein Sabotagevorsatz dahintersteckt (Z.B. FMS Höhrer - nur mal was ausprobieren...) Das gibt zwar auch mächtigst Ärger - Ein Rauswurf würde ich da aber noch nicht befürworten!

    Ach ja: Was jemand mit seinem Privaten! Melder macht -> Das ist meiner Meinung nach seine Privatsache... Ausser wenn er Dinge damit treibt die durch ihre Art das Ansehen der Org. schädigen könnten! (Z.B. Regelmäßig mit Dienstkleidung und privaten Melder auf Mithörbetrieb in maximaler Lautstärke in der Stadt einen auf dicke Hose machen).

    Aber sonst... Mir egal - Nur wenn er deswegen Ärger bekommt (Verstoss gegn TKG), dann braucht er aber sicher auch nicht auf "Fürsprache" zu hoffen. Das ist dann genauso SEIN PRIVATPROBLEM!

    Gruß
    Carsten
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Welche meinst Du? Sanktionen in der Wehr?

    Alles andere, was in Frage kommen würde, wurde hier ja sonst glaube ich schon genannt :D
    Beispiel: Feuerwehrmännchen Heinz programmiert seinen FME/DME mit zusätzlichen Schleifen. Es wird eine dieser zusätzlichen Schleifen alarmiert, und Feuerwehrmännchen Heinz fährt zum Gerätehaus.
    Variante A: Auf diesem Weg wird er geblitztdingst und will sich auf Sonderrechte berufen.
    Variante B: Auf diesem Weg hat er einen Unfall.
    Variante C: Sein Arbeitgeber macht den Verdienstausfall geltend.

    Feuerwehrhäuptling Theodor ist es leid, dass Feuerwehrmännchen Heinz sich eigenmächtig ins Alarmierungskonzept einordnet, und stellt lapidar fest: "Wir (=Feuerwehr) haben Heinz nicht alarmiert, da er mit den von uns erhaltenen Schleifen diesen Einsatz nicht mitbekommen hätte. Er war also gar nicht im Einsatz".
    Ergebnis je nach Variante: Arbeitgeber guckt doof, Versicherung freut sich, und Heinz guckt doppelt doof.

    Die Problematik bei den Meldern geht also noch viel weiter, als viele auf den ersten Blick sehen oder sehen wollen.



    Mit welchem Hintergrund sollte eigentlich jemand FMS-Hörer umbasteln?

  11. #11
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    Zwecks dem FMS-Hörer umbasteln, das hatten wir schon einmal. Da hat jemand mal gelesen das man über einen Comander 5 ja auch 5-Tonfolgen abgeben kann. Der dachte sich "cool! Kann man ja mla jemanden ärgern!". Allerdings hat er sich nicht ausgekannt und den Prom des Comanders so "verprogrammiert" das der Funkbeauftragte (der den Codeschutz nicht eingeschlaten hatte) einige Zeit brauchte um alle Sachen neu einzustellen. Im Endeffekt war dieser dann aber auch mit betroffen, weil er den Mainpulationsschutz (Codeeingabe) nicht aktiv geschaltet hatte.

    Für den beteiligten Kollegen gab es massiv Stunk und er darf kein Funkgerät mehr unbeaufsichtigt verwenden (für´s erste, wobei die Ansprache die es damals gab auch wirklich gewirkt hat. Der Kollege hat seinen Murks eingesehen und wir denken alle das er das nicht mehr machen wird). Allerdings ging der Funkbeauftragte auch net ganz ohne aus. Er hätte eigentlich durch die Codeabfrage die unerlaubte Umprogrammiererrei verhindern können.

    Im Grunde würde ich es bei privaten Meldern so handhaben wie mit dienstlichen. Wer sich einen kauft bekommt ne Freigabe für gewisse Schleifen. Wenn er mehr drauf hat, dann ist das sein Problem. Es gibt für eine AAO einen Grund. Und wenn der Kollege einen Grund hat da zu erscheinen, dann bekommt er auch die Schleife. Wenn nicht, dann hat er da nix zu suchen. Also so sehe ich das (OK, wir haben nur eine Schleife, also stellt sich das bei uns eigentlich nicht weil die "kleine" Schleife bei uns eh nichts bringt Stichwort Ausrückestärke).

    Allerdings ist es für mich mutwillig erst dann, wenn derjenige der es verstellt einen gewissen Schutz umgehen muss (sich illegale Software besorgen, Passowörter cracken oder sonst was). So lange das Ganze ungeschützt ist sehe ich das als Fahrlässig an.

    Wie sowas organisationsintern zu ahnden ist....das muss wohl jeder selber entscheiden.

  12. #12
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    .

    Feuerwehrhäuptling Theodor ist es leid, dass Feuerwehrmännchen Heinz sich eigenmächtig ins Alarmierungskonzept einordnet, und stellt lapidar fest: "Wir (=Feuerwehr) haben Heinz nicht alarmiert, da er mit den von uns erhaltenen Schleifen diesen Einsatz nicht mitbekommen hätte. Er war also gar nicht im Einsatz".
    Ergebnis je nach Variante: Arbeitgeber guckt doof, Versicherung freut sich, und Heinz guckt doppelt doof.
    Passiert in der Regel wie oft? Im Zweifel gibt es den Deckmantel der Freiwilligkeit und fertig ist die Laube
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #13
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    Beispiel: Feuerwehrmännchen Heinz programmiert seinen FME/DME mit zusätzlichen Schleifen. Es wird eine dieser zusätzlichen Schleifen alarmiert, und Feuerwehrmännchen Heinz fährt zum Gerätehaus.
    Gegenbeispiel:

    Feuerwehrmännchen Heinz ist bei Kameraden zu Besuch. Auf einmal geht der Melder des Kameraden, mit einer Schleife, welche Heinz nicht besitzt. Heinz setzt sich trotzdem in sein Auto und fährt zur Feuerwehr. Dann passiert A-C. Was nun?

    Oder Heinz guckt ausm Fenster und sieht seinen Kameraden mit Dachaufsetzer und Tempo 80 vorbei fahren. Also beschließt er sich, auch mal "gucken zu fahren. Dann passiert A-C. Was nun?

    Ich glaube nicht, dass die beschriebe Situation so in der Praxis vorkommen würde. :)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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  14. #14
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Gegenbeispiel:

    Feuerwehrmännchen Heinz ist bei Kameraden zu Besuch. Auf einmal geht der Melder des Kameraden, mit einer Schleife, welche Heinz nicht besitzt. Heinz setzt sich trotzdem in sein Auto und fährt zur Feuerwehr. Dann passiert A-C. Was nun?

    Oder Heinz guckt ausm Fenster und sieht seinen Kameraden mit Dachaufsetzer und Tempo 80 vorbei fahren. Also beschließt er sich, auch mal "gucken zu fahren. Dann passiert A-C. Was nun?

    Ich glaube nicht, dass die beschriebe Situation so in der Praxis vorkommen würde. :)
    Hi,
    manchmal ganz einfach:
    Ich kenne Wehren da ist das klar geregelt und es gibt entsprechende Dienstanweisungen.
    Entweder heißt es dann: Wenn Ihr merkt es ist ein Einsatz, aber eure Schleife wurde nicht alarmiert. (z.B. aus den von dir beschriebenen Gründen, oder z.b. zufällig am GH sein).
    -> Dann kommt auch, evtl. kann man euch ja auch verwenden.

    In diesem Fall ist die sache mit A-C klar: Er war im Einsatz, wie er vom Einsatz erfahren hat kann er ja problemlos angeben.

    Ich kenne aber auch den Fall:
    -> Solange EURE Schleife nicht kommt, ist es NICHT euer Einsatz. Wir brauchen keine 20 Mann für einen Baum und sollten unsere Resourcen besser aufteilen, daher verschiedene Kleinalarmgruppen.
    Dann ist es auch bei den von dir oben beschriebenen Fällen klar: KEIN EINSATZ!

    Ansonsten muss ich sagen das Unterhöchschens Argumentation durchaus berechtigt ist, auch wenn die betreffende Person doch meistens Glück haben würde. Nützt einen nur herzlich wenig wenn 99 von 100 Personen damit durchkommen, man selbst aber der 100 ist!
    Wenn hart auf hart geht bzw. vors Gericht geht, dann hat man die A-Karte. Und zwar ganz privat...

    Ansonsten um BTT zu kommen:
    Wie ich schon geschrieben habe: Wenn etwas ohne böse Absicht aus spielerei verändert wurde, ohne das dazu Schutzvorkehrungen umgangen werden mussten oder Selbsbeschaffte Hilfsmittel eingesetzt wurden.
    -> RIESEN EINLAUF (Kennt jemand die SP Folge: Rieseneinlauf vs. Kotstulle? So in der Größe etwa) ggf. weitere zeitlich befristete Sanktionen

    Sind bewusst Sicherungsmechanismen umgangen worden oder privates Prog-Zubehör ohne Erlaubniss eingesetzt worden, bzw fand eine Manipulation, egal wie gering, statt um bewusst Schaden/Ärger/Verwirrung hervorzuheben.
    -> Rausschmiss mit evtl. Regressforderung!

    Gruß
    Carsten
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  15. #15
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass die beschriebe Situation so in der Praxis vorkommen würde. :)
    Variante C ist mir real bekannt. Der Ausgang ist mir nicht bekannt, zum Zeitpunkt, als ich das mitbekam, sah es allerdings stark nach "kein Glück" aus, da derjenige durch seine Führung vorher schon mehrmals darauf angesprochen wurde, dass er bei bestimmten Schleifen nicht zu erscheinen habe.

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