Zwecks dem FMS-Hörer umbasteln, das hatten wir schon einmal. Da hat jemand mal gelesen das man über einen Comander 5 ja auch 5-Tonfolgen abgeben kann. Der dachte sich "cool! Kann man ja mla jemanden ärgern!". Allerdings hat er sich nicht ausgekannt und den Prom des Comanders so "verprogrammiert" das der Funkbeauftragte (der den Codeschutz nicht eingeschlaten hatte) einige Zeit brauchte um alle Sachen neu einzustellen. Im Endeffekt war dieser dann aber auch mit betroffen, weil er den Mainpulationsschutz (Codeeingabe) nicht aktiv geschaltet hatte.
Für den beteiligten Kollegen gab es massiv Stunk und er darf kein Funkgerät mehr unbeaufsichtigt verwenden (für´s erste, wobei die Ansprache die es damals gab auch wirklich gewirkt hat. Der Kollege hat seinen Murks eingesehen und wir denken alle das er das nicht mehr machen wird). Allerdings ging der Funkbeauftragte auch net ganz ohne aus. Er hätte eigentlich durch die Codeabfrage die unerlaubte Umprogrammiererrei verhindern können.
Im Grunde würde ich es bei privaten Meldern so handhaben wie mit dienstlichen. Wer sich einen kauft bekommt ne Freigabe für gewisse Schleifen. Wenn er mehr drauf hat, dann ist das sein Problem. Es gibt für eine AAO einen Grund. Und wenn der Kollege einen Grund hat da zu erscheinen, dann bekommt er auch die Schleife. Wenn nicht, dann hat er da nix zu suchen. Also so sehe ich das (OK, wir haben nur eine Schleife, also stellt sich das bei uns eigentlich nicht weil die "kleine" Schleife bei uns eh nichts bringt Stichwort Ausrückestärke).
Allerdings ist es für mich mutwillig erst dann, wenn derjenige der es verstellt einen gewissen Schutz umgehen muss (sich illegale Software besorgen, Passowörter cracken oder sonst was). So lange das Ganze ungeschützt ist sehe ich das als Fahrlässig an.
Wie sowas organisationsintern zu ahnden ist....das muss wohl jeder selber entscheiden.