Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Geht natürlich bei dem Versuch einer Programmierungsänderung vorzunehmen etwas kaputt (mechanisch oder elektrisch) ist der Straftatbestand der mutwilligen Sachbeschädigung logischerweise erfüllt... ;)
Sicher? Ist das dann nicht eher fahrlässige Sachbeschädigung?

http://www.rechtslexikon-online.de/S...haedigung.html

Sachbeschädigung [...] Der Versuch ist strafbar, fahrlässige Sachbeschädigung dagegen nicht.