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Thema: Umprogrammierung = Sachbeschädigung?

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  1. #1
    Registriert seit
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    Umprogrammierung = Sachbeschädigung?

    Hallo zusammen,

    wie sieht es aus wenn Helfer eigenmächtig FMS-Hörer bzw. Ihren Melder (DME/FME) umprogrammieren oder Umprogrammieren lassen, ohne eine Anweisung von der Verantwortlichen Führungs-/Leitungskraft bekommen, ist damit der Straftatbestand der Sachbeschädigung gegeben.

    Ich freue mich auf rege antworten und eine rege Diskusion.

    Mfg
    Commander

  2. #2
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    Solange an den Meldern/FMS-Hörern nichts beschädigt wird ---> Nein...

    Da sich fast alle FMS-Hörer gegen unberechtigte Änderungen in der Programmierung sicher lassen, gehe ich da nicht näher drauf ein...

    Bei Meldeempfängern sieht es doch so aus:
    Jeder bekommt von der Organisation die Ihm den Melder ausgibt genau die Schleifen drauf, die er haben darf und soll...

    Macht er davon welche weg ---> selbst schuld *g*

    Macht er welche drauf, die er nicht haben darf ---> Verstoß gegen das TKG


    Geht natürlich bei dem Versuch einer Programmierungsänderung vorzunehmen etwas kaputt (mechanisch oder elektrisch) ist der Straftatbestand der mutwilligen Sachbeschädigung logischerweise erfüllt... ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Zu den FMS-Hörern muss ich noch sagen, dass eine unbeabsichtigte Änderung durch einen Firmwarefehler auch passieren kann... Bestes Beispiel ist hier das Teledux-9

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Geht natürlich bei dem Versuch einer Programmierungsänderung vorzunehmen etwas kaputt (mechanisch oder elektrisch) ist der Straftatbestand der mutwilligen Sachbeschädigung logischerweise erfüllt... ;)
    Sicher? Ist das dann nicht eher fahrlässige Sachbeschädigung?

    http://www.rechtslexikon-online.de/S...haedigung.html

    Sachbeschädigung [...] Der Versuch ist strafbar, fahrlässige Sachbeschädigung dagegen nicht.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Solange an den Meldern/FMS-Hörern nichts beschädigt wird ---> Nein...
    Sicher das eine veränderte Programmierung nicht auch ein Schaden ist?
    Der Besitzer muß das Gerät ja für "teures" Geld wieder in den Orginalzustand programmieren lassen, denn er funktioniert ja nicht mehr so wie er es eigentlich haben wollte.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    1.737
    Meiner Meinung nach würde eigentlich eher §303a StGB (Datenveränderung) als §303 StGB(Sachbeschädigung) in Betracht kommen. :)

  6. #6
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    Darf auch über die anderen denkbaren Folgen gesprochen werden?

    Oder machen wir es so, wie oft gewünscht: Wir beschränken uns auf eine mögliche Folge, und spielen bei allen anderen "Blinde Kuh" oder "Hats noch nie gegeben!"?

  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Darf auch über die anderen denkbaren Folgen gesprochen werden?

    Oder machen wir es so, wie oft gewünscht: Wir beschränken uns auf eine mögliche Folge, und spielen bei allen anderen "Blinde Kuh" oder "Hats noch nie gegeben!"?
    Ich denke wir redne hier über das gesamte Spektrum was passieren kann wenn einer ein entsprechendes Gerät umprogrammiert.

    Gruß

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Darf auch über die anderen denkbaren Folgen gesprochen werden?
    Welche meinst Du? Sanktionen in der Wehr?

    Alles andere, was in Frage kommen würde, wurde hier ja sonst glaube ich schon genannt :D
    hallo :E

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