...mir lag es auf der Zunge als ich dieses Thema gelesen habe.
Dein Träger der Feuerwehr hat doch dafür zu sorgen, dass Du alarmiert werden kannst. Also muss, wenn er denn will bzw. es für nötig hält, Dich entsprechend ausstatten.
Die Argumente für das "ja" hast Du oben doch schon selbst geliefert. Tagsüber abrufbar, geringe Entfernung usw.