
Zitat von
hias
IMHO wurde bei der Novellierung des Bayrischen Rettungsdienstgesetzes ein Bereich mit diesem Namen aufgenommen, oder zumindest unter diesem Namen daüber diskutiert
http://www.rettungsdienst.brk.de/ hier gibt es etwas mehr information under dem Menüpunkt Novellierung BayRDG
Darin gehts es wenn ich mich nicht irre um Zuordung von Arztbegleiteten Transporten zu Nofallfällen und normalen Krankentransporten
Intensivtransporten und dringende Interhospitalverlegungen mit Arztbegleitung sind den Notfällen zuzuordenen -> ITW oder RTW
Alle anderen Arztbegleiteten Transporte werden mit KTW gefahren
Man möchte damit vor allem eine bessere Auslastung der ITW erreichen und eine allgemeine Kostenreduktion in dem Bereich
Zumindest wenn ich das richtig verstanden haben. Gilt aber nur für Bayern
Nicht ganz würde ich sagen, nachdem ich das angeführte Papier studiert habe.
Es ist mE. so, das der Begriff "Arztbegleitete Transporte" für alle Transporte gilt, die ein Arzt begleitet (was für ein Satzkonstrukt...).
Regulär werden dafür die bestimmten Fahrzeuge (ITW, RTW) verwendet. ITW setzen natürlich voraus, das
1. in dem Kreis überhaupt ein ITW-System vorhanden ist.
2. Sollen (um die originäre Aufgabe der ITW nicht zu gefährden) verstärkt RTW eingesetzt werden die entweder als NAW oder in Rendezvous-System mit dem Arzt besetzt werden. Dem wird allerdings an anderen Stelle des Papiers widersprochen....
Alles in allem geht es "nur" um die Frage, ob alle "nicht-Intensiv-Verlegungen" (!) die eine Arzt erfordern in die öffentliche Hand gehören, oder ob Rettungs-/Krankentransportdienste ausserhalb der öffentlichen Stellen auch solche Transporte durchführen dürfen.
Da die ganze Diskussion vom Innenministerium und vom DRK stammt, dürfte klar sein, warum dabei wohl so drauf gedrungen wird, das "Private" keine solchen Transporte durchführen dürfen????
Übrigens stammt das Papier von 25.07.2006....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator