IMHO wurde bei der Novellierung des Bayrischen Rettungsdienstgesetzes ein Bereich mit diesem Namen aufgenommen, oder zumindest unter diesem Namen daüber diskutiert

http://www.rettungsdienst.brk.de/ hier gibt es etwas mehr information under dem Menüpunkt Novellierung BayRDG

Darin gehts es wenn ich mich nicht irre um Zuordung von Arztbegleiteten Transporten zu Nofallfällen und normalen Krankentransporten

Intensivtransporten und dringende Interhospitalverlegungen mit Arztbegleitung sind den Notfällen zuzuordenen -> ITW oder RTW

Alle anderen Arztbegleiteten Transporte werden mit KTW gefahren

Man möchte damit vor allem eine bessere Auslastung der ITW erreichen und eine allgemeine Kostenreduktion in dem Bereich

Zumindest wenn ich das richtig verstanden haben. Gilt aber nur für Bayern