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Thema: Pilotprojekt "Arztbegleiteter Patiententransport"

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  1. #1
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    Hallo!

    Zitat Zitat von SwissphoneJoker Beitrag anzeigen
    Wie gesagt habe nur diese Information ... Arztbegleitender Patiententransport !
    Also die Sache ich etwas kompliziert anscheinend. Du kannst kaum erwarten, dass jemand hier hellsehen kann. Weder ist bekannt wo (Bundeland/Stadt) du das gelesen hast weder in welcher Zeitschrift/Zeitung usw.!

    Ein paar Angaben müsstest du schon machen, damit man vielleicht dem näher kommen könnte. Ansonsten sehe ich schwarz, dass diese Diskussion zu einem sinnvollen Ende findet.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    IMHO wurde bei der Novellierung des Bayrischen Rettungsdienstgesetzes ein Bereich mit diesem Namen aufgenommen, oder zumindest unter diesem Namen daüber diskutiert

    http://www.rettungsdienst.brk.de/ hier gibt es etwas mehr information under dem Menüpunkt Novellierung BayRDG

    Darin gehts es wenn ich mich nicht irre um Zuordung von Arztbegleiteten Transporten zu Nofallfällen und normalen Krankentransporten

    Intensivtransporten und dringende Interhospitalverlegungen mit Arztbegleitung sind den Notfällen zuzuordenen -> ITW oder RTW

    Alle anderen Arztbegleiteten Transporte werden mit KTW gefahren

    Man möchte damit vor allem eine bessere Auslastung der ITW erreichen und eine allgemeine Kostenreduktion in dem Bereich

    Zumindest wenn ich das richtig verstanden haben. Gilt aber nur für Bayern
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  3. #3
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    *** Thread VERSCHOBEN ***
    Dieser Thread wurde aus dem Forum "Off-Topic" in das Forum "Hilfsorganisationen & Rettungsdienste" verschoben.

  4. #4
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    IMHO wurde bei der Novellierung des Bayrischen Rettungsdienstgesetzes ein Bereich mit diesem Namen aufgenommen, oder zumindest unter diesem Namen daüber diskutiert

    http://www.rettungsdienst.brk.de/ hier gibt es etwas mehr information under dem Menüpunkt Novellierung BayRDG

    Darin gehts es wenn ich mich nicht irre um Zuordung von Arztbegleiteten Transporten zu Nofallfällen und normalen Krankentransporten

    Intensivtransporten und dringende Interhospitalverlegungen mit Arztbegleitung sind den Notfällen zuzuordenen -> ITW oder RTW

    Alle anderen Arztbegleiteten Transporte werden mit KTW gefahren

    Man möchte damit vor allem eine bessere Auslastung der ITW erreichen und eine allgemeine Kostenreduktion in dem Bereich

    Zumindest wenn ich das richtig verstanden haben. Gilt aber nur für Bayern
    Nicht ganz würde ich sagen, nachdem ich das angeführte Papier studiert habe.
    Es ist mE. so, das der Begriff "Arztbegleitete Transporte" für alle Transporte gilt, die ein Arzt begleitet (was für ein Satzkonstrukt...).
    Regulär werden dafür die bestimmten Fahrzeuge (ITW, RTW) verwendet. ITW setzen natürlich voraus, das
    1. in dem Kreis überhaupt ein ITW-System vorhanden ist.
    2. Sollen (um die originäre Aufgabe der ITW nicht zu gefährden) verstärkt RTW eingesetzt werden die entweder als NAW oder in Rendezvous-System mit dem Arzt besetzt werden. Dem wird allerdings an anderen Stelle des Papiers widersprochen....

    Alles in allem geht es "nur" um die Frage, ob alle "nicht-Intensiv-Verlegungen" (!) die eine Arzt erfordern in die öffentliche Hand gehören, oder ob Rettungs-/Krankentransportdienste ausserhalb der öffentlichen Stellen auch solche Transporte durchführen dürfen.
    Da die ganze Diskussion vom Innenministerium und vom DRK stammt, dürfte klar sein, warum dabei wohl so drauf gedrungen wird, das "Private" keine solchen Transporte durchführen dürfen????

    Übrigens stammt das Papier von 25.07.2006....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Ja ich weiß dass das Papier so alt ist
    Allerdings ist das Geset ja erst Anfang des Jahres in Kraft getreten, wenn man bedenkt wie langsam die Mühlen teilweiße mahlen
    Könnte es schon sein dass jezt wer drüber stolpert....

    Abschnitt 3 Art15 des neuen Bayrischen Rettungsdienstgesetzes befasst sich explitzt mit dem Thema
    Sogar noch unter der gleichen Überschrift
    von daher bin ich darauf gekommen.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  6. #6
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    Hier eine Fachanalyse aus 2006 zum Thema: "Arztbegleiteter Patiententransport in Bayern!"

    Vielleicht hilfts dem ein oder anderen weiter: http://www.inm-online.de/pdf/gutacht...atiententr.pdf
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

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