Zitat Zitat von Angel112 Beitrag anzeigen
Nein, zu den Notfallmedikamenten zählt ASS nicht, allerdings ist es ein Medikament und im Rettungsdienst sowie Sanitätsdienst sind nur RettAss und NAs zur Applikation von Medikamenten ermächtigt.
Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
@ Angel112:
Seit wann darf ein RettAss selbständig Medikamente applizieren?
Würdest Du das ggf. auch unserem ÄLRD erläutern?
Der ist da nämlich anderer Meinung, wie ich aus zuverlässiger Quelle weiss (Ausnahme: die sog. Notkompetenz).
Zitat Zitat von Angel112 Beitrag anzeigen
Oh, hab vergessen, die NK zu erwähnen. Meinte damit die Applikation von Medikamenten im Rahmen der NK.
@ Angel112: Diese Aussagen sind nicht nur sehr riskant, sondern falsch und gefährlich.

Auf Sanitätsdiensten darf nicht nur ein Notarzt Medikamente verordnen und/oder applizieren, sondern jeder approbierte Arzt. Soviel nur nebenbei.
Das ein RettAss allerdings Medis geben kann, ist schlichtweg nicht mal die halbe, sondern wirklich nur ein ganz kleiner Teil der Wahrheit:
1.) Ein RettAss darf eine medikamentöse Therapie nur im Rahmen der sog. Notkompetenz einleiten. Dazu müssen ein paar Bedingungen vorliegen:
a) es muss die am wenigsten invasive Maßnahme sein
b) es muss dringend indiziert sein
c) der Notzarzt muss nachgefordert sein und
d) die Anwender (RettAss) muss die Maßnahme beherrschen.
2.) Zur medikamentösen Therapie im Rahmen der sog. Notkompetenz gibt es nur wenige Medis, die auf Vorschlag der BÄK überhaupt zugelassen sind. Aspirin (und alle Generika) gehört def. nicht dazu.
3.) Die Diskussion, ob die Notkompetenz nur für RettAss oder auch führ RettSan gilt, ist noch immer nicht zuende geführt.

Es gibt also keinen Grund, außer Glucose (soweit man das in Traubenzucker-Plättchenform überhaupt als Medikament bezeichnen kann), Notfallmedikamente mit auf ein Zeltlager von Jugendlichen mitzunehmen.

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Trotz allem bitte ich, die Diskussion um eine Notkompetenz in entsptrechenden Themen weiter zu führen...