Ergebnis 1 bis 15 von 24

Thema: Notfallrucksack

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Angel112 Gast
    Oh, hab vergessen, die NK zu erwähnen. Meinte damit die Applikation von Medikamenten im Rahmen der NK.

    Aber ansonsten: Als Jugendgruppenleiter sollte man zumindest einen entsprechenden Gruppenleiterkurs mitgemacht haben. Dabei lernt man dann auch, welches EH-Material benötigt wird.
    Und gerade die Feuerwehr (erst recht mit einem RettSan und RettAss im Team) sollte doch dennoch die entsprechenden EH-Materialien besitzen und nicht auf einen "einfachen" Kfz-Verbandkasten zurückgreifen müssen.

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2006
    Beiträge
    113
    Hallo zusammen,

    na dann äußere ich mich hier auch einmal....Als RettAss UND Jugendleiter. Im übrigen bilde ich auch Jugendleiter aus und habe denke ich etwas Erfahrung in diesem Bereich.

    Ich kann dazu folgendes sagen: Sei mit Medikamentengabe bei dir anvertrauten Kids SEEEEHR vorsichtig...Wir sichern uns mit einem sogenannten "Freizeitpass" ab. Diesen Pass muss jedes Kind ausgefüllt und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben mitbringen. In diesem sind unter anderen Dingen (Übertragung der Aufsichtspflicht, Vorgehen im Falle der Undurchführbarkeit der Freizeit druch verhalten des Kindes...) auch die "Angaben für ärztliche Hilfe" enthalten. Im Genauen lautet der Passus bei uns so:

    "Hiermit gestatte ich der Freizeitleitung die verant-wortungsbewusste Anwendung von rezeptfreien Mitteln, (z.B. bei Erkältungskrankheiten), falls dies aus gesundheitlicher Sicht sinnvoll ist. Selbstverständlich werden wir, falls es sich um etwas Ernstes handelt, einen Arzt aufsuchen!"

    Natürlich übernehme ich für diesen Pass keine Haftung, falls ihr auch sowas macht und es passiert was ;-) Aber bei uns hat sich das gute Stück in nun mehr als 8-jähriger Praxis wunderbar bewährt. Auch die "Arztkinder" unter den teilnehmern fanden die Lösung gut und es gab nur wenige, die diesen Passus durchgestrichen haben.

    In einem Notfall (und damit meine ich jetzt einen echten Notfall) würde ich jedoch auch meine Kompetenz (jaja, die NOTkompetenz, auch wenn es die nicht gibt) nutzen. Wir hatten den Fall, ein Kind war vom Stockbett gestürzt und hatte sich den Arm kompliziert frakturiert(massivste Schmerzen). Bis zum Eintreffen von RTW und NEF hatte ich einen Zugang gelegt und eine RiLac angehängt, sodass sofort mit der Analgesie begonnen werden konnte. Mit dieser "Aktion" hatte niemand ein Problem, die Eltern bedankten sich sogar ausdrücklich für dieses Vorgehen...

    Fazit: Immer vorsichtig und der Situation angemessen handeln...

    Viele Grüße
    Heiko

  3. #3
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Angel112 Beitrag anzeigen
    Nein, zu den Notfallmedikamenten zählt ASS nicht, allerdings ist es ein Medikament und im Rettungsdienst sowie Sanitätsdienst sind nur RettAss und NAs zur Applikation von Medikamenten ermächtigt.
    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    @ Angel112:
    Seit wann darf ein RettAss selbständig Medikamente applizieren?
    Würdest Du das ggf. auch unserem ÄLRD erläutern?
    Der ist da nämlich anderer Meinung, wie ich aus zuverlässiger Quelle weiss (Ausnahme: die sog. Notkompetenz).
    Zitat Zitat von Angel112 Beitrag anzeigen
    Oh, hab vergessen, die NK zu erwähnen. Meinte damit die Applikation von Medikamenten im Rahmen der NK.
    @ Angel112: Diese Aussagen sind nicht nur sehr riskant, sondern falsch und gefährlich.

    Auf Sanitätsdiensten darf nicht nur ein Notarzt Medikamente verordnen und/oder applizieren, sondern jeder approbierte Arzt. Soviel nur nebenbei.
    Das ein RettAss allerdings Medis geben kann, ist schlichtweg nicht mal die halbe, sondern wirklich nur ein ganz kleiner Teil der Wahrheit:
    1.) Ein RettAss darf eine medikamentöse Therapie nur im Rahmen der sog. Notkompetenz einleiten. Dazu müssen ein paar Bedingungen vorliegen:
    a) es muss die am wenigsten invasive Maßnahme sein
    b) es muss dringend indiziert sein
    c) der Notzarzt muss nachgefordert sein und
    d) die Anwender (RettAss) muss die Maßnahme beherrschen.
    2.) Zur medikamentösen Therapie im Rahmen der sog. Notkompetenz gibt es nur wenige Medis, die auf Vorschlag der BÄK überhaupt zugelassen sind. Aspirin (und alle Generika) gehört def. nicht dazu.
    3.) Die Diskussion, ob die Notkompetenz nur für RettAss oder auch führ RettSan gilt, ist noch immer nicht zuende geführt.

    Es gibt also keinen Grund, außer Glucose (soweit man das in Traubenzucker-Plättchenform überhaupt als Medikament bezeichnen kann), Notfallmedikamente mit auf ein Zeltlager von Jugendlichen mitzunehmen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Trotz allem bitte ich, die Diskussion um eine Notkompetenz in entsptrechenden Themen weiter zu führen...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •