@ Angel112:
Seit wann darf ein RettAss selbständig Medikamente applizieren?
Würdest Du das ggf. auch unserem ÄLRD erläutern?
Der ist da nämlich anderer Meinung, wie ich aus zuverlässiger Quelle weiss (Ausnahme: die sog. Notkompetenz).
@ firefly911:
Du bist in der Feuerwehr? Gibt es bei Euch nicht mehr diese hübschen grauen Holzkästen mit weissem Kreuz auf grünem Grund und der Aufschrift "Verbandkasten Feuerwehr" und "DIN 14142" ? Bei uns liegen die Dinger jedenfalls noch rum...
Diese sollten sowohl von der Ausstattung als auch von der Menge an Verbandstoffen ausreichen für ein Zeltlager mit ca. 25 Jgdl. Das ganze sollte dann noch unbedingt durch eine Zeckenzange, Splitterpinzette und anat. Pinzette, Einweg- Kühlpacks (wichtig bei Wanderungen o.ä. - falls eine Kühlmöglichkeit vorhanden ist, zusätzlich auch Mehrweg Kühlpacks) und auf jeden Fall zusätzliche Wundschnellverbände ergänzt werden. Das ganze dann noch in einen - weitaus handlicheren - Rucksack verstaut, und ihr seid für so ziemlich alle Aktivitäten ausreichend gerüstet. Im Zweifel könnt ihr - falls vorhanden - auch noch eine zweite derartige Kiste als Reserve mitnehmen.
Im Falle der Medikamente solltet ihr die Eltern bitten, medizinische Notwendigkeiten, Allergien, etc. auf der Einverständniserklärung mit anzugeben. Mit diesen Hinweisen und der entsprechenden Vorbereitung unter Nutzung derselben, kannst du dann in Absprache mit eurem Feuerwehrarzt (oder einem anderen Druiden eures Vertrauens) eine entsprechende Reiseapotheke zusammenstellen. Präparate zur Dauermedikation oder Akutmedikation bei z.B. Asthma- Patienten sollten die Eltern ihren Sprösslingen ohnehin mitgeben.