Natürlich steht es da nicht drin dafür besagt aber schon die BGV-A1 bzw. GUV-A1 Grundsätze der Prävention, das Unterweisungen jährlich zu wiederholen sind.
Da steht nicht nur "jährlich", da steht mindestens jährlich.
Dadurch ist das, was viele Wehren mit der einmal im Jahr stattfindenden UVV-Einschläferstunde abhalten, zwar im Rahmen der Vorschriften, aber nicht im Sinne der Vorschriften.