Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Pflichten Atemschutzgeräteträger

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.06.2007
    Beiträge
    301
    Was ist wenn man mehrere Jahre nicht in die Strecke usw geht..Muss man dann den Lehrgang neu machen???

    Weil ich Beruflich seit ein paar Jahren Feuerwehrpause mache..

  2. #2
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    664
    Zitat Zitat von Postgolf Beitrag anzeigen
    Was ist wenn man mehrere Jahre nicht in die Strecke usw geht..Muss man dann den Lehrgang neu machen???

    Weil ich Beruflich seit ein paar Jahren Feuerwehrpause mache..
    Nein, den Lehrgang musst du nicht neu machen.
    Aber bevor du wieder unter PA an Einsätzen teilnehmen darfst, musst du vorher die anderen Vorraussetzungen (G26.3, Unterweisung, Leistungsnachweis,Übung) erfüllt haben.
    mein Name ist Programm

  3. #3
    Registriert seit
    29.06.2007
    Beiträge
    301
    Ok super da bin ich ja beruhigt ;)

    Werd demnächst wieder beitreten :)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •