Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Pflichten Atemschutzgeräteträger

  1. #1
    Registriert seit
    18.04.2006
    Beiträge
    1.599

    Pflichten Atemschutzgeräteträger

    Hallo Leute,

    welche Pflichten hat ein Atemschutzgeräteträger denn eigentlich zu Absolvieren?

    Also Übungen, Weiterbildungen, Unterweisungen?

    Das hier:

    - 1 mal jährlich Besuch der Übungsstrecke

    - 1 mal jährlich einen Einsatz/Übung unter Atemschutz

    - 1 mal jährlich UVV-Unterweisung

    - Alle 3 Jahre Untersuchung nach G26.

    sonst noch was???


    Grüße
    Geändert von knuddl (13.05.2009 um 21:27 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    14.01.2004
    Beiträge
    425
    Hallo,

    das mit der jährlichen Unterweisung steht so in der FWDV 7:

    Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen
    sein und mindestens jährlich durchgeführt werden.
    Gruß Jan

  3. #3
    Registriert seit
    29.06.2007
    Beiträge
    301
    Was ist wenn man mehrere Jahre nicht in die Strecke usw geht..Muss man dann den Lehrgang neu machen???

    Weil ich Beruflich seit ein paar Jahren Feuerwehrpause mache..

  4. #4
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    664
    Zitat Zitat von Postgolf Beitrag anzeigen
    Was ist wenn man mehrere Jahre nicht in die Strecke usw geht..Muss man dann den Lehrgang neu machen???

    Weil ich Beruflich seit ein paar Jahren Feuerwehrpause mache..
    Nein, den Lehrgang musst du nicht neu machen.
    Aber bevor du wieder unter PA an Einsätzen teilnehmen darfst, musst du vorher die anderen Vorraussetzungen (G26.3, Unterweisung, Leistungsnachweis,Übung) erfüllt haben.
    mein Name ist Programm

  5. #5
    Registriert seit
    29.06.2007
    Beiträge
    301
    Ok super da bin ich ja beruhigt ;)

    Werd demnächst wieder beitreten :)

  6. #6
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    das mit der jährlichen Unterweisung steht so in der FWDV 7
    Genauso wie der Rest ;-)
    Z.B. die Punkte 3, 4, 7, 9 würde ich auch zu den Pflichten des AGT zählen.

  7. #7
    Registriert seit
    07.01.2005
    Beiträge
    20
    Aber aufpassen mit Unterweisung ist in diesem Fall ein spezielle Atemschutz Unterweiung gemeint die auch die Bedienung der Geräte usw enthalten kann/soll.

    Nicht zu verwechseln mit der jährlichen Wiederholungsunterweisung nach GUV-V C53

  8. #8
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Georgeman Beitrag anzeigen
    Nicht zu verwechseln mit der jährlichen Wiederholungsunterweisung nach GUV-V C53
    Es gibt keine "jährliche Wiederholungsunterweisung nach GUV-V C53". Diese Vorschrift sagt aus:
    "Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen."
    Da steht nix von jährlich.

  9. #9
    Registriert seit
    07.01.2005
    Beiträge
    20
    Mal wieder aufwärmen.

    Natürlich steht es da nicht drin dafür besagt aber schon die BGV-A1 bzw. GUV-A1 Grundsätze der Prävention, das Unterweisungen jährlich zu wiederholen sind. Das gilt für öffentliche Feuerwehren nach FwDV 7 oder in der Industrie Nach BGR190....
    Weltweit größtes Pager Museum nur auf Georgeman.de
    (im Moment im Aufbau, aktuell umfasst die Sammlung mehr als 70 Pager.
    Darunter befinden sich 48 Pager von Motorola. Zur Zeit sind alle Motorola Pager auf den folgenden Seiten online!!!!) Ach-.tung

    Jetzt auch bei Facebook immer auf dem laufenden bleiben :Georgemans-Pager-Museum-G-P-M b ei Facebook

  10. #10
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Georgeman Beitrag anzeigen
    Natürlich steht es da nicht drin dafür besagt aber schon die BGV-A1 bzw. GUV-A1 Grundsätze der Prävention, das Unterweisungen jährlich zu wiederholen sind.
    Da steht nicht nur "jährlich", da steht mindestens jährlich.
    Dadurch ist das, was viele Wehren mit der einmal im Jahr stattfindenden UVV-Einschläferstunde abhalten, zwar im Rahmen der Vorschriften, aber nicht im Sinne der Vorschriften.

  11. #11
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588
    Hi,

    also bei uns wird es wohl ein bisschen außerhalb der Regel gehandhabt. Bei uns sieht die Wehrführung mindestens zwei Besuche auf der Übungsstrecke vor. Auch soll mindestens einmal im Jahr der Brandübungsraum zur Heißausbildung genutzt werden. Übungsläufe habe wir bei drei Zugübungen immer sichergestellt. Zudem kommen auch noch mal praktische Ausbildungsdienste wie das Vorgehen im Innenangriff dran. Weiter wird mit den Geräteträgern einmal im Jahr eine Begehung in besonders gefährdeten Objekten gemacht. Die Unterweisung in UVV steht jeweils zum Jahresbeginn- und Ende auf dem Plan. Zudem kommt dann noch die jährliche Unterweisung an den Geräten und Einrichtung wie Totmannwarnern usw. Die G26.3 alle drei Jahre versteht sich dabei von selbst. Wobei ich, auf eigenen Wunsch, auch schon nach zwei Jahren erneut zur G26.3 gegangen bin.

    Ich denke, dass das alles in allem ein gutes Programm ist.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •