Das kann sein, sollte aber nicht. Ansonsten hol ich das Beschriftungsgerät raus und schreib "NiMh-Killer" auf die 329-Lader :-) Programmierbar ist das ja auf jeden Fall.
Auf jeden Fall muss das Ladegerät bei vollem Akku mindestens abschalten, ansonsten hab ich das dumme Gefühl, dass der TÜV da was gegen hat ^^