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Thema: Straßenräumer im Privat PKW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Konschdenger Beitrag anzeigen
    Die Rundumleuchte muss dann aber auch die Zulassung nach § 53a haben.
    Die Zulassung hat im Moment meines Wissens nur die Effekta-Reihe von Hänsch
    Das stimmt nicht ganz jede Rundumleuchte die vom Kraftfahtbundesamt abgenommen wurde und eine KBA nummer hat.
    Mal gewinnt man,mal verlieren die anderen.

  2. #2
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    Moment
    was ist wenn ich mich beim Unfall auf den gerechtfertigten Notstand berufe?

    Wie gesagt beim Unfall der spontan eintritt
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  3. #3
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    Ich hab auch 2 Turboflares ohne Zulassung im Kofferraum und werde die auch benutzen wenns sein muss. Wo kein Kläger, da kein Richter! (Und wer will einem da scho an den Karren pinkeln?)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    Viel Spaß wenn was passiert, die Dinger sind ja nicht mal zugelassen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Meinste mich? Was soll da passieren? Ist die Wahrscheinlichkeit eines Folgeunfalls aufgrund unzureichender Absicherung nicht größer? Ansonsten siehe akkonsaarland..
    hallo :E

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  6. #6
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    Manche sind schon sehr naiv.
    Ihr denkt wohl ihr macht mal eben was illegales und beruft euch dann einfach auf den 34er.
    *Kopfschüttel*
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  7. #7
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    moment ich bin net naiv
    mir ist es bewusst das alles was ich an meinem auto fest einbaue genehmigt und bauartgeprüft sein muss. weiterhin benötige ich entsprechende genehmigungen. es geht mir hier nicht drum irgendwas dauerhaft einzubauen. es geht nur darum

    gelbes blinklicht im auto zur unfallabsicherung am stehenden fahrzeug. in diesem fall. kann ich mich doch auf den 34er berufen.

    und meines wissens nach sind turboflares auch nicht mit dem fahrzeug verbunden, also wieder andere baustelle
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  8. #8
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    Zitat Zitat von MHD MS Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht ganz jede Rundumleuchte die vom Kraftfahtbundesamt abgenommen wurde und eine KBA nummer hat.
    Sorry hab mich vielleicht nicht eindeutig ausgedrückt.

    Als Privatperson, mit privatem PKW, darf man offiziell nur nach §53a zugelassene Leuchten zur Absicherung von Gefahren-, Unfallstellen benutzen. Jede andere Leuchte, die vom KBA zugelassen ist, ist für den gewerblichen Gebrauch und eintragungspflichtig.

    Und der Threadersteller spricht ja eindeutig von einem privaten PKW.

    gruss

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