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Thema: Straßenräumer im Privat PKW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Viel Spaß wenn was passiert, die Dinger sind ja nicht mal zugelassen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Meinste mich? Was soll da passieren? Ist die Wahrscheinlichkeit eines Folgeunfalls aufgrund unzureichender Absicherung nicht größer? Ansonsten siehe akkonsaarland..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    Manche sind schon sehr naiv.
    Ihr denkt wohl ihr macht mal eben was illegales und beruft euch dann einfach auf den 34er.
    *Kopfschüttel*
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  4. #4
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    moment ich bin net naiv
    mir ist es bewusst das alles was ich an meinem auto fest einbaue genehmigt und bauartgeprüft sein muss. weiterhin benötige ich entsprechende genehmigungen. es geht mir hier nicht drum irgendwas dauerhaft einzubauen. es geht nur darum

    gelbes blinklicht im auto zur unfallabsicherung am stehenden fahrzeug. in diesem fall. kann ich mich doch auf den 34er berufen.

    und meines wissens nach sind turboflares auch nicht mit dem fahrzeug verbunden, also wieder andere baustelle
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  5. #5
    stalker Gast
    Ich meine sowas nur in Gelb habe jetzt ein anderes Video gefunden. Es geht eigentlich nur um ein Starßenräumer der an die Scheibe geklebt wird. http://www.youtube.com/watch?v=tqxn4snxfcs

  6. #6
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    es geht nur darum

    gelbes blinklicht im auto zur unfallabsicherung am stehenden fahrzeug. in diesem fall. kann ich mich doch auf den 34er berufen.
    Auf welchen § 34 willst Du dich denn berufen? Wenn Du an den § 34 StGB denkst, liegst Du vollkommen daneben! Du begehst nämlich durch den Anbau nicht genehmigter lichttechnischer Einrichtungen oder dem Verwenden genehmigter lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen, an denen diese lichttechnischen Einrichtungen nicht statthaft sind, keine Straftat! Und schon kannst Du den § 34 STRAFGESETZBUCH als Rechtfertigungsgrund vergessen!!

    Wenn, dann kommt überhaubt nur der § 16 OWIG in Betracht, der denn lautet:

    "§ 16 Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

    Und jetzt erkläre mir mal plausibel, warum die Absicherung einer Unfallstelle mit der in jedem mehrspurigen Kraftfahrzeug vorhandenen Warnblinkanlage nicht ausreichend ist und man sich unbedingt Straßenräumer, Frontblitzer, Heckblitzer und sonstige Blitzbirnen an, auf, unter oder was weiß ich nicht noch alles, Fahrzeug bauen muss. Wenn mir das Vorhandene nicht ausreichend ist, gehen ich in einen Fachmarkt, kaufen mir eine Warnleuchte (oder meinetwegen auch zwei), wie sie z.B. für LKW vorgeschrieben ist, und stelle mir so ein Teil im Bedarfsfalle auf das Fahrzeugdach. Ist vollkommen ausreichend und man ist auf der sicheren Seite!

    MfG (wenn auch ob des Threads mit leichtem Kopfschütteln; was aber nichts mit dem Alter zu tun hat)

  7. #7
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    moment
    ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info...in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
    Bist du jetzt immer noch der selben meinung?
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  8. #8
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    77
    Zugelassen nach §53a StVZO sind und bleiben für den Privatgebrauch nur Zusätzliche Kennleuchten, die vom KBA freigegeben sind und als Kennleuchte mit der Prüfnummer K 8507 geprüft und zugelassen sind.
    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    moment
    ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info...in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
    Bist du jetzt immer noch der selben meinung?
    Wenn du von sowas redest, gehst du aber nicht von der Warnwirkung aus, oder? Wohl eher von der Heizwirkung, die diese Dinger beim Abfackeln entwickeln...
    SICHERN - MELDEN - HELFEN
    JA zum Motorsport

  9. #9
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    moment
    ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info...in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
    Bist du jetzt immer noch der selben meinung?
    Zitat Zitat von Wiltec Lichtkrafttechnik
    Das Strobolicht darf im Bereich der STVO NICHT betrieben werden.

    Noch Fragen?

    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    Bist du jetzt immer noch der selben meinung?
    Ja!
    Geändert von Poli (14.04.2009 um 10:11 Uhr)

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