Moin,

Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
Zugelassen nach §53a StVZO sind und bleiben für den Privatgebrauch nur Zusätzliche Kennleuchten, die vom KBA freigegeben sind und als Kennleuchte mit der Prüfnummer K 8507 geprüft und zugelassen sind.
die Nummer 8507 ist nicht die einzige als zusätzliche Warnleuchte zugelassene KL. Es gibt im Effekta-Programm von Hänsch mehrere zulässige Leuchten und die Rückwärts-Warnsysteme (RWS) mit anderen Zulassungsnummern.

Zitat Zitat von Leirbag Beitrag anzeigen
Wie oft bist du schon an einer Gefahrenstelle vorbei gekommen, wo du mit deinem privaten PKW hättest absichern müssen/wollen ???
Meinereiner erschreckend häufig. Gerade auf Bundesstraßen außerorts kommt es mehrmals im Jahr vor, dass mal wieder jemand für die Fahrt auf den Berg zu wenig Sprit im Tank hat (sonst Flachland-Fahrer) oder seine Situation gefahrenmäßig nicht nur unterschätzt, sondern durch die Wahl des Anhalteortes (auf der Beschleunigungsspur einer Auffahrt) auch noch verschlechtert. Weit sichtbare Warnleuchten sind da nicht zu verachten - und selbst innerorts (VU Blech) hat es deutlich zur Stauvermeidung beigetragen, die Leuchte zu haben, da durch die weite Sichtbarkeit andere Verkehrsteilnehmer eher in der Lage waren, die Situation zu erkennen und die Spur zu wechseln (nein, es war nicht mehr möglich, das Hindernis zu beseitigen).

Zitat Zitat von Leirbag Beitrag anzeigen
Und jetzt überleg mal, wie teuer es ist, sich so ein Gelblicht zu kaufen und evtl. einen kleinen Obulus an die Bußgeldstelle zu entrichten, weil die Polizei doch nicht deiner Gefährdungsmeinung war ??
Der Obulus entfällt bei zulässigem Material in der Regel, sofern dem Verwender nicht völlig am Rad dreht. Bekommt man von der Polizei die Weisung, "das abzustellen und den Einsatzort zu verlassen", sollte man dem jedoch Folge leisten. Ich habe noch nie eine Verwarnung erhalten - nichtmal mündlich. Ja, Erfahrungswert, ich weiß.

Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
Also ich weiß garnet warum jeder sowas wie Blitzer und Licht haben will. Hab mir mal vor einiger Zeit solche Faltleitkegel mit Beleuchtung bei ner Sammelbestellung mitbestellt. (...)
Der Unterschied ist: Ein Blitzer ist idR. schnell aufgesetzt (vorausgesetzt, man hält ihn griffbereit vor) bzw. eingeschaltet (RWS nach §53a). Die Faltleitkegel führe ich auch mit, habe sie auch schon verwendet und großes Lob für die gute und umsichtige Absicherung der Unfallstelle (Bundesstraße/Kraftfahrstraße, rechte Richtungsfahrbahn und Seitenstreifen) erhalten. Die Kombination aus Kegeln und gelber Leuchte ist halt eine Steigerung der Warnwirkung. Weiterhin ist ein kräftiges gelbes Licht gerade im Dunkeln wesentlich besser erkennbar als das Warnblinklicht am Fahrzeug - so sind z.B. Reflexionen um Kurven herum (z.B. an der Leitplanke) deutlich erkennbar.

Grundsätzlich unterstütze ich den Einsatz von zugelassenem(!) gelben Licht, allerdings sollte man unbestritten immer über die Verhältnismäßigkeit nachdenken, sowohl was die Anschaffung als auch die Einsatzsituation angeht.

Viele Grüße
Marti