Grundsätzlich sind rote Rundumkennleuchten in Deutschland im Straßenverkehr nicht erlaubt (http://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte#Rot). Sie können an Fahrzeugen zwar zur Kennzeichnung der Einsatzleitung angebracht werden (kenn einige ELW2, die sowas haben), müssten dann aber abnehmbar sein oder während der Fahrt auf öffentlichen Straßen zumindest abgedeckt werden.