habs mal dazueditiert...es handelt sich ja nicht um feuerwehrfahrzeuge.....
habs mal dazueditiert...es handelt sich ja nicht um feuerwehrfahrzeuge.....
Grundsätzlich sind rote Rundumkennleuchten in Deutschland im Straßenverkehr nicht erlaubt (http://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte#Rot). Sie können an Fahrzeugen zwar zur Kennzeichnung der Einsatzleitung angebracht werden (kenn einige ELW2, die sowas haben), müssten dann aber abnehmbar sein oder während der Fahrt auf öffentlichen Straßen zumindest abgedeckt werden.
Also den Transporter, den ich letztens gesehen habe, der hatte rote und blaue RKL.
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Servus!
Suche mal im Forum nach Geldtransporter, dann stösst Du auf diesen Beitrag und die Lösung Deiner Frage...
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Ich glaube, den kenne ich auch, fährt auch öfters durch Münster.
Mir hat mal jemand erklärt, dass die roten RKL mit der Alarm- und Überfallmeldeanlage des Fahrzeugs gekoppelt sind - inwieweit die Aussage aber belastbar ist, kann ich auch nicht sagen - kam vom Leiter eines der kleineren Geld- und Werttransportunternehmen.
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ah danke für eure hilfe:)
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