Umfrageergebnis anzeigen: Schnellangriff - ersetzbar?

Teilnehmer
164. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, absolut!

    37 22,56%
  • Eventuell

    33 20,12%
  • Nein, absolut notwendig!

    94 57,32%
Ergebnis 1 bis 15 von 139

Thema: Schnellangriff - ersetzbar?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose
    Das wusste ich noch nicht. Welche DIN sagt das? Ist das Teil der jeweiligen Fahrzeugnormen, oder der über FP's?

    Müßte die Norm zB HLF selbst sein.
    Denn wir mußten auch noch einen Schnellangriffsabgang montieren obwohl wir eigentlich nicht wollten, egal was bei uns brennt, wir gehen immer über den Schnellangriffsverteiler.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    greyman Gast
    Also ich sehe bei der derzeitigen Vorschriftenlage keine Möglichkeit, den Schnellangriff im Innenangriff zu nutzen.
    FwDV 3 sagt, den Schnellangriff nur nutzen, wenn kein weiteres Rohr vorgenommen werden muss.
    FwDV 7 sagt, bei Innenangriff immer Sicherheitstrupp
    FwDV 1 sagt, Rohr für Sicherheitstrupp immer am mittlerem Abgang des Verteiler anschliessen (Sonderrohr).
    Also benötige ich für einen Innenangriff immer einen Verteiler und mind. 2 Rohre.
    Also nichts SA.

    Ende.

  3. #3
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    Zitat Zitat von greyman
    FwDV 1 sagt, Rohr für Sicherheitstrupp immer am mittlerem Abgang des Verteiler anschliessen (Sonderrohr).
    Die FwDV sind nur Empfehlungen und sind nicht bindend.
    Bayern macht zB wieder ne Extra Gang. Hier wird das Rohr für den Sicherungstrupp rechts angekuppelt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von überhose
    Hierzu muss man erwähnen, dass das in den Bundesländern unterschiedlich ist. In manchen gibt's Erlässe/VO's, die die FwDV bindend machen.
    Korrekt, so z.B. bei uns in Hessen. Hier werden die FwDVen verbindlich eingeführt, was auch entsprechend im Staatsanzeiger veröffentlicht wird.

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