Hallo zusammen und zuerst mal ein frohes neues Jahr,

ich habe eine Frage bezüglich der Anfahrt zum Gerätehaus im Einsatzfall. Es ist ja rechtlich so, dass man auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus auch schon gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.

Mittlerweile gibt es ja in allen Bundesländern das Modellprojekt "Begleitetes Fahren ab 17". Man kann mit 17 Jahren seinen Führerschein machen, darf aber nur dann ein Fahrzeug führen, wenn eine auf dem "Führerschein" eingetragenen Begleitperson im Auto mitfährt.

Wie sieht es aber aus, wenn ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zum Gerätehaus OHNE eine dieser Begleitpersonen fährt? Weiß jemand wie da die rechtliche Lage aussieht? Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht, wenn man sich auf der Einsatzfahrt befindet, aber was sagt das Gesetz in diesem Fall?

Neujahrsgrüße und vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Fabi