Richtig, zwangsläufig ist der 17/18-jährige ein Anwärter... Was habe ich denn gerade geschrieben?? Da brauchen wir uns gar nicht zu streiten oder zu diskutieren, das ganze ließe sich mit einer einfachen Frage beantworten:
Wo lebst du eigentlich?
In Niedersachsen kannst du selbstverständlich schon mit 17 ein FM sein. Tut hier aber nichts zur Sache.
Da der ganze Thread hier schon merkwürdig angefangen hat, Zitat "Es ist ja rechtlich so, dass man auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus auch schon gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.", möchte ich dem Threadersteller nur folgendes mit auf den Weg geben:
Kollege, lass es. Auch wenn das Feuer noch so groß ist und einem der Arsch brennt, weil man unbedingt mit will, lass es. Du hast nichts davon außer großen Ärger.
Dafür muss noch nichtmal was passieren. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass weder deine Eltern, noch die Führung deiner Wehr von der Idee begeistert sind, dass du als Fahranfänger alleine zum Einsatz bügelst. Jeder einzelne von uns weiß wie es zu Anfang ist, dann ist der Adrenalinspiegel auch noch unter der Decke, dir fehlt die Fahrerfahrung, du willst dann noch möglichst schnell zum Gerätehaus kommen...
Sei so verantwortungsbewusst, und lass das sein, warte noch ein Jahr, und gut ist.
Natürlich kann ich hier viel erzählen. Bringt bloß alles nichts, wenn du dir das nicht zu Herzen nimmst und denkst, was will der eigentlich.
Deshalb kann ich nur an deine Vernunft appellieren. Du hast keine Sonderrechte, du wirst keine Sondergenehmigung bekommen, wie sie z.B. möglich wäre wenn du sehr abgelegen wohnst und jeden Tag zur Schule müsstest, und das eine Jahr geht eigentlich viel zu schnell rum, um sich da großartig Gedanken drum zu machen.
Wie viele Einsätze habt ihr denn pro Jahr? Wenn du davon jetzt mal abrechnest wie oft du nicht Zuhause bist, und wie oft dich ein anderer fahren kann, was bleibt dann noch?




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