Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
Mit 18 hat man dann automatisch die Erfahrung und Berechtigung zu Einsätzen mit rauszufahren, obwohl du das in deinem Beitrag aber an dem Dienstgrad des Anwärters festmachst? Auch ein 50-jähriger kann der FW beitreten und ist zunächst Anwärter, mir fehlt da der Zusammenhang!
Wieso? Auch der 50jährige Quereinsteiger als Anwärter wird genaus so behandelt werden (müssen), wie der 16/17/18-jährige.
Nur ist der letztgenannte zwangsläufig ein Anwärter.