Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
Was das mit der UVV zu tun haben soll erklär mir mal bitte!
Die UVV* sagt, das "beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen der Jugendfeuerwehren deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen ist." Außerdem "dürfen Feuerwehranwärter nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden." Dabei wird hinsichtlich Leistungsfähigkeit (z.B. Altersgrenzen) und Ausbildungsstand (z.B. Grundausbildung) auf die landesrechtlichen Vorschriften verwiesen.

In meinem BL, und auch in diversen anderen, hat das zur Konsequenz, das ich Leute U18 entweder gar nicht einsetzen kann, oder sie mir nur unnötig weitere Einsatzkräfte binden.
Ergo: der U18-Feuerwehrangehörige muss sich erst gar keine Gedanken machen, wie er im Einsatzfall das Gerätehaus anfährt.

Entsprechender Thread wurde ja schon hier schon genannt: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=34586

Dieser Thread hier ist eine bei Feuerwehrs nicht untypische Verdrehung von "Ursache" und "Wirkung". Man ignoriert eine Gegebenheit, und macht sich dann aber hochtrabend Gedanken darüber, wie man sich die Konsequenz daraus am besten strickt.


*So vehement, wie du in deinem Beitrag hier (und anderen) rüberkommst, denke ich, ich brauche die genauen Paragraphen nicht nennen - die kennst du ja sicher...