Die GUV-V C53 spiegelt in diesem Punkt nicht mehr den neuesten Stand wieder, was Deregulierung (weg von konkreten Vorgaben, welche PSA getragen werden muss, hin zu Schutzzielen und mehr Eigenverantwortung des Unternehmers) und europäischem Binnenmarkt angeht.
Der EuGH hat vor über fünf Jahren entschieden, dass nationale Vorgaben bzgl. Zulässigkeit bestimmter PSA nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sind. Aus diesem Grund wird es irgendwann keine "landesrechtlichen Regelungen" geben, die meisten Länder haben sich z. B. von der verbindlichen HuPF verabschiedet, ein paar Bundesländer halten wohl noch daran fest.
Wenn Du für Bayern nichts findest, liegt das vmtl. daran, dass es in Bayern solche Vorgaben nicht mehr gibt.
Die neuere GUV-I 8651 gibt Hinweise darauf, dass die Anforderungen der GUV-V C53 erfüllt sind, wenn die Hose der DIN EN 469 mit bestimmten Leistungsstufen entspricht. Andere Lösungen mit gleichem Schutzniveau sind aber zulässig.
Also mögliche Gefährdungen ermitteln und bewerten, auf dieser Grundlage Maßnahmen festlegen, entscheiden, was von der PSA verlangt werden muss, geeignete PSA auswählen bzw. bei der vorhandenen PSA Informationen über die PSA einholen und die Eignung überprüfen (das heißt u. a. Normen wälzen), alles sauber dokumentieren und fertig.
Viel Spaß dabei ;-)
P.S.: Wenn zu der vorhandenen Hose keine oder nicht ausreichende Informationen vorliegen, ist das Projekt m. E. zum Scheitern verurteilt.