Danke!
In der C-53 steht geschrieben:
Kann mir jemand sagen wo ich diese langesrechtlichen Regelungen betreffend Bayern finden kann.Persönliche Schutzausrüstung
§12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildungen, Übungen und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzaurüstungen zur Verfügung gestellt werden:
1. Feuerwehrschutzanzug
2. (...)
...
Zu $12 Abs. 1 Nr.1:
Diese Forderung is z.B. erfüllt, wenn die universelle Feuerwehrschutzkleidung den landesrechtlichen Regelungen entspricht. (...)
Seiten des GUVV geben nicht mehr her. Auf den Seiten des Innenministerium BY hab ich auch nix gefunden.
Mfg Woodstock