Theorie:
Für die Auswahl und Bereitstellung von PSA ist der Unternehmer zuständig. Den muss man also als erstes fragen, wenn er mit der Hose kein Problem hat, ist die erste Hürde bereits genommen. Probleme kann es aber mehrere geben: rechtliche, optische, grundsätzliche bei Privatbeschaffungen.
Der muss auch nach der Gefährdungsbeurteilung festlegen, welche PSA notwendig ist.
Da es sich bei der Hose um Persönliche Schutzausrüstung handelt, muss sie geeignet und passend sein, von ihr dürfen keine vermeidbaren zusätzlichen Gefährdung ausgehen und sie muss mit anderen getragenen PSA harmonieren (Übergang Jacke-Hose als Beispiel).
Die Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach EG-Richtlinie 89/686/EWG ist durch den Hersteller zu berücksichtigen, da es sich m. E.um PSA der Kategorie II handeln dürfte, ist eine Baumusterprüfung durchzuführen. Nach dem durchgeführtem Konformitätsbewertungsverfahren hat der Hersteller das CE-Zeichen anzubringen.
Das CE-Zeichen muss auf jeden Fall vorhanden sein.
Ansonsten lässt sich die Eignung der PSA eigentlich am ehesten über die Einhaltung der harmonisierten Norm DIN EN 469 (in dem Fall Leistungsstufe 1) oder der HuPF Teil 2 nachweisen. Andere Wege sind zwar möglich, aber m. E. nicht realistisch.
Vom Aussehen ("Die sieht aber aus wie eine Feuerwehrhose und hat noch Reflexstreifen") kann man formal nicht auf die Eignung schließen, ich würde mir das Etikett ansehen. Wenn dort nichts verwertbares draufsteht, ist die Hose m.E. ungeeignet.
Praxis:
Solange keiner fragt und solange nichts passiert, kräht erfahrungsgemäß kein Hahn danach.
Dies soll aber nicht als Aufforderung verstanden werden, "wilde" PSA zu beschaffen und zu tragen!