Lies mal genau ...
ein Kumpel von mir hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Der musste die Blaulichter abbauen und den Leuchtroten Streifen ringsum mit einer anderen Farbe übermalen.
Der Schalter war noch drin und die Goltermann-Anlage haben wir auch drin gelassen... sorgt für lustige Situationen (nicht verhauen).
Es fahren bei uns auch ehem. FW-Autos mit Ledersäcken über den Blaulichtern durch die Gegend. Optisch sind die aber definitiv vor ´99 ausgemustert worden...
hmmm son alter opel fährt hier auch rum mit ner abdeckung... jetzt wo de es sagst...
echt ned einfach da brauchbare infos zu bekommen bzw. 100%tige.
wennsch nu beim straßenverkehrsamt anruf werd ich sicher auch ned schlauer *g*
Ist doch gar nicht sooo schwer ;)
Wenn du Jetzt ein Fahrzeug von einer solchen Organisation übernimmst, fällt es:
1. nicht unter den "1999er Jahres §§"
2. vermutlich nicht unter Oldtimer (bei den Baujahren *g*)
Also bleibt dir nur:
- Blaulichter demontieren oder
- Blaulichter überstreichen, mit nicht reflektierender Farbe
dazu:
- am besten Schalter abklemmen (wehe der TÜV-Mensch zieht an dem Schalter und oben sind noch Birnen drin :D )
- Tonfolgegeneratoren entfernen (Muss nicht, wenn Schalter ausgebaut)
Somit wäre die Verkehrswarnanlage (so heist das ganze richtig...) nicht mehr wirklich in Betrieb zu setzen und der TÜV hat nichts zu beanstanden daran...
Nun somit zum TÜV fahren und eine Vollabnahme (wegen erteilung neuer BE) machen lassen... Ok, kostet ein wenig mehr als der normale TÜV, aber wenn das Auto frischen TÜV hat, sollten die Herren da mit sich reden lassen...
Mit dem Wisch und den Fahrzeugpapieren jetzt auf die Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug: Anmelden ;)
---
Klar, kann ich die auch genug Autos zeigen, bei denen mal vergessen wurde, den Zusatz "blaue Rundumkennleuchte" aus den Papieren zu löschen... oder sonstige Sonderkonstrukte... Aber meine hier aufgezeigt Vorgehensweise macht den wenigsten Ärger und Stress :)
MfG Fabsi
P.S.: Verhält sich (fast) wie mit der GEZ... NUR, weil du den Fernseher nie einschaltest oder nur einen Videorecorder dran hast, gilt er trotzdem für die GEZ noch als Empfangsgerät, solange der Tuner-Baustein noch drin ist... Also den auslöten und schon ist es nur noch ein Fernsehen aber ohne "Empfangsgerät" ;)
und wenn er das auto auf die art von fabsi zugelassen hat, kann er das fahrzeug auf privatgelände mit blaulichtkappen ausstatten
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Blaulichter zu Showzwecken sind generell nicht erlaubt. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Und zwar ist dazu eine Einzelgenehmigung fällig, die allerdings nur dann erteilt wird, wenn durch die Demontage von Blaulicht und Horn die Authentizität des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. So weit ich weiß, dürfen diese Fahrzeuge dann allerdings auch nicht mehr im normalen Alltagsgeschäft benutzt werden, sondern lediglich zu Messen, Ausstellungen und ähnlichem fahren.
Gruß, Mr. Blaulicht
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)