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Thema: Welche Fahrzeuge mit "SoSi" Privat Erlaubt?!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also Alex das stimmt so 100%tig nicht. war auf einem Tag der offenen Türe von ner Feuerwehr da ist einer mir nem alten ELW gewehsen. Blaulicht ist druff und Horn dran, nur halt die schalter musste er abbauen. Und Vor nem Bestimmten Baujahr oder Erstzulassung ist das halt definitiv möglich. Ich werd nur aus demText nicht schlau vor welchem es sein muss. Den Typen kenne ich ned, der war nur vergangenes Jahr mit dem ELW bei dem Tag der offenen Türe (da sogar mit mehreren Fahrzeugen auf die das zutrifft). Daher kam mir ja überhaupt erst diese überlegung auf.

    akkon, für young und oldtimer ist das Gesetz ja auch (bedingt durchs Datum evtl.) geltend. Daten stehen ja auch genügend auf der Seite, aber welches letztendlich was regelt... ich checks ned wirklich *g*

    mit dem Förderverein ist denke ich ned so das wahre... muss man wieder papierkram usw. regeln, denke das würde den Rahmen dann doch sprengen.

    naja... zur Not auch noch baugleiches Auto kaufen und aus zwei eins machen, aber das ist ja dann wieder ne ganz andere geschichte.

    Würde ja wie gesagt wenn das möglich ist mit SoSi ehr auf Treffen damit fahren, somit würde ich mir auch überlegen garkeins von den beiden zu kaufen sondern sogar nach einem anderen Fahrzeug umgucken. Ist in jedem fall eh ehr ein Fahrzeug das nur selten bewegt werden soll.

  2. #2
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    StVZO

    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
    (2a) 1Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. 2Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. 3Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

    Kann ja sein das er das hin und her gebaut hat vor der Zulassung.
    Fakt ist dennoch was hier steht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Ja.... da stellt sich ja die frage... ist das Blaulicht noch ein blaulicht wenn es nicht mehr Betriebsbereit ist. Verstehste?

    Ich habe mir das ja alles durchgelesen, genau so wie du und sehe es an sich recht ähnlich.
    Aber da der Herr mit dem ELW in der Gemeinde rum fährt wo dieser vorher Stationiert war hätte das schon 100%tig mecker gegeben wenn es ned legal wäre. Mal abgesehen davon das des ein Rentner ist der mir mehr als Pflichtbewusst erschien (denke versteht jeder).

    k.a. ich weiß es ist nen Kompliziertes thema... sonst wären wir nicht hier im Thread ;o)

  4. #4
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    Auch wenn das Blaulicht nicht funktionstüchtig ist, ist es dennoch ein Blaulicht.
    Kann natürlich sein, daß der Herr/Dame von der Zulassungsstelle nicht so eng gesehen hat, ändert aber nix.
    Steht doch auch ....
    Dies gilt auch wenn die Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht wurde.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  5. #5
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    Hier kommen wir der sache aber schon irgendwie näher...
    vielleicht war vor 99 die regelung anders so das man damals Fahrzeuge samt SoSI oder ein Teil der SoSi übernehmen durfte. Ist also ein Fahrzeug Damals umgeschrieben worden so darf man es heute auch noch mit dieser Fahren.

    Das würde des ganze am Logischsten erklären wie ich nun finde...

    § 19 Abs. 2a (Betriebserlaubnis für ausgemusterte Fahrzeuge der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes)
    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes bestimmt sind, wenn diese bereits am 28. Februar 1999 nicht mehr für das Militär, den Bundesgrenzschutz, die Polizei, den Brand- oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt, sondern für einen anderen Halter zugelassen waren.

  6. #6
    STARS of Sky Gast
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    StVZO

    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
    (2a) 1Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. 2Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. 3Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

    Kann ja sein das er das hin und her gebaut hat vor der Zulassung.
    Fakt ist dennoch was hier steht.
    Schalter ausbauen und fertig!!!

    Siehe auch:

    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    ...

  7. #7
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    Lies mal genau ...

  8. #8
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    ein Kumpel von mir hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Der musste die Blaulichter abbauen und den Leuchtroten Streifen ringsum mit einer anderen Farbe übermalen.

    Der Schalter war noch drin und die Goltermann-Anlage haben wir auch drin gelassen... sorgt für lustige Situationen (nicht verhauen).

    Es fahren bei uns auch ehem. FW-Autos mit Ledersäcken über den Blaulichtern durch die Gegend. Optisch sind die aber definitiv vor ´99 ausgemustert worden...

  9. #9
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    hmmm son alter opel fährt hier auch rum mit ner abdeckung... jetzt wo de es sagst...
    echt ned einfach da brauchbare infos zu bekommen bzw. 100%tige.

    wennsch nu beim straßenverkehrsamt anruf werd ich sicher auch ned schlauer *g*

  10. #10
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    Ist doch gar nicht sooo schwer ;)

    Wenn du Jetzt ein Fahrzeug von einer solchen Organisation übernimmst, fällt es:
    1. nicht unter den "1999er Jahres §§"
    2. vermutlich nicht unter Oldtimer (bei den Baujahren *g*)

    Also bleibt dir nur:
    - Blaulichter demontieren oder
    - Blaulichter überstreichen, mit nicht reflektierender Farbe
    dazu:
    - am besten Schalter abklemmen (wehe der TÜV-Mensch zieht an dem Schalter und oben sind noch Birnen drin :D )
    - Tonfolgegeneratoren entfernen (Muss nicht, wenn Schalter ausgebaut)

    Somit wäre die Verkehrswarnanlage (so heist das ganze richtig...) nicht mehr wirklich in Betrieb zu setzen und der TÜV hat nichts zu beanstanden daran...

    Nun somit zum TÜV fahren und eine Vollabnahme (wegen erteilung neuer BE) machen lassen... Ok, kostet ein wenig mehr als der normale TÜV, aber wenn das Auto frischen TÜV hat, sollten die Herren da mit sich reden lassen...

    Mit dem Wisch und den Fahrzeugpapieren jetzt auf die Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug: Anmelden ;)

    ---

    Klar, kann ich die auch genug Autos zeigen, bei denen mal vergessen wurde, den Zusatz "blaue Rundumkennleuchte" aus den Papieren zu löschen... oder sonstige Sonderkonstrukte... Aber meine hier aufgezeigt Vorgehensweise macht den wenigsten Ärger und Stress :)

    MfG Fabsi

    P.S.: Verhält sich (fast) wie mit der GEZ... NUR, weil du den Fernseher nie einschaltest oder nur einen Videorecorder dran hast, gilt er trotzdem für die GEZ noch als Empfangsgerät, solange der Tuner-Baustein noch drin ist... Also den auslöten und schon ist es nur noch ein Fernsehen aber ohne "Empfangsgerät" ;)

  11. #11
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    und wenn er das auto auf die art von fabsi zugelassen hat, kann er das fahrzeug auf privatgelände mit blaulichtkappen ausstatten
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

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