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Thema: Welche Fahrzeuge mit "SoSi" Privat Erlaubt?!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    StVZO

    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
    (2a) 1Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. 2Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. 3Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

    Kann ja sein das er das hin und her gebaut hat vor der Zulassung.
    Fakt ist dennoch was hier steht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Ja.... da stellt sich ja die frage... ist das Blaulicht noch ein blaulicht wenn es nicht mehr Betriebsbereit ist. Verstehste?

    Ich habe mir das ja alles durchgelesen, genau so wie du und sehe es an sich recht ähnlich.
    Aber da der Herr mit dem ELW in der Gemeinde rum fährt wo dieser vorher Stationiert war hätte das schon 100%tig mecker gegeben wenn es ned legal wäre. Mal abgesehen davon das des ein Rentner ist der mir mehr als Pflichtbewusst erschien (denke versteht jeder).

    k.a. ich weiß es ist nen Kompliziertes thema... sonst wären wir nicht hier im Thread ;o)

  3. #3
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    Auch wenn das Blaulicht nicht funktionstüchtig ist, ist es dennoch ein Blaulicht.
    Kann natürlich sein, daß der Herr/Dame von der Zulassungsstelle nicht so eng gesehen hat, ändert aber nix.
    Steht doch auch ....
    Dies gilt auch wenn die Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht wurde.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Hier kommen wir der sache aber schon irgendwie näher...
    vielleicht war vor 99 die regelung anders so das man damals Fahrzeuge samt SoSI oder ein Teil der SoSi übernehmen durfte. Ist also ein Fahrzeug Damals umgeschrieben worden so darf man es heute auch noch mit dieser Fahren.

    Das würde des ganze am Logischsten erklären wie ich nun finde...

    § 19 Abs. 2a (Betriebserlaubnis für ausgemusterte Fahrzeuge der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes)
    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes bestimmt sind, wenn diese bereits am 28. Februar 1999 nicht mehr für das Militär, den Bundesgrenzschutz, die Polizei, den Brand- oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt, sondern für einen anderen Halter zugelassen waren.

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