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Thema: Welche Fahrzeuge mit "SoSi" Privat Erlaubt?!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Beiträge
    5.257
    Auch wenn das Blaulicht nicht funktionstüchtig ist, ist es dennoch ein Blaulicht.
    Kann natürlich sein, daß der Herr/Dame von der Zulassungsstelle nicht so eng gesehen hat, ändert aber nix.
    Steht doch auch ....
    Dies gilt auch wenn die Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht wurde.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    800
    Hier kommen wir der sache aber schon irgendwie näher...
    vielleicht war vor 99 die regelung anders so das man damals Fahrzeuge samt SoSI oder ein Teil der SoSi übernehmen durfte. Ist also ein Fahrzeug Damals umgeschrieben worden so darf man es heute auch noch mit dieser Fahren.

    Das würde des ganze am Logischsten erklären wie ich nun finde...

    § 19 Abs. 2a (Betriebserlaubnis für ausgemusterte Fahrzeuge der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes)
    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes bestimmt sind, wenn diese bereits am 28. Februar 1999 nicht mehr für das Militär, den Bundesgrenzschutz, die Polizei, den Brand- oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt, sondern für einen anderen Halter zugelassen waren.

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