Aussage des Landesinnenministeriums Niedersachsen, Herr Rath:
"Es gibt keine Zeitbegrenzung innerhalb derer das Praktikum erledigt sein muss! Wäre ja auch schwachsinnig, da der eine die Stunden in Vollzeit macht, als sog. 'Rettungsassistent im Praktikum', der andere macht es in den Sanitätsdiensten und Einsätzen der Schnelleinsatzgruppe. Wie soll man denn einer SEG vorschreiben, wieviele Einsätze sie innerhalb z.B. 10 Jahren haben muss? 'Herr Innenminister, ich fordere Sie auf, in der Stadt XY 2 voll gesetzte Reisebusse von der Autobahn zu drängen, damit der Rettungsassistent Meier seine Stunden..' Ich glaube, dann lerne ich den Rettungdienst als sehr freundliche Beförderung in die geschlossene Abteilung kennen..."