Laut BayFWG wird der Entschädigungssatz von den Gemeinden festgelegt.
Ich schließe daraus, dass es keine einheitliche Entschädigungssumme gibt. Allerdings werden sich die Gemeinden wohl inetwa an geltende Standards halten.
Laut BayFWG wird der Entschädigungssatz von den Gemeinden festgelegt.
Ich schließe daraus, dass es keine einheitliche Entschädigungssumme gibt. Allerdings werden sich die Gemeinden wohl inetwa an geltende Standards halten.
Und kennt jemand diese geltenden Standarts ?!?
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