ist zwar RLP aber vieleicht ja trotzdem interessant...
http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferat...verordnung.htm
dort ab § 8 Aufwandsentschädigung
ich bekomme z.B rund 46,60 € im Monat als WF......
Gruß Dirk
ist zwar RLP aber vieleicht ja trotzdem interessant...
http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferat...verordnung.htm
dort ab § 8 Aufwandsentschädigung
ich bekomme z.B rund 46,60 € im Monat als WF......
Gruß Dirk
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
Hallo
anbei ein Auszug aus der "Verordnung zur Ausführung des BAyFwG" AVBayFwG
Dort sind die mindestwerte aufgeführt.
§ 11
Entschädigung des Feuerwehrkommandanten
und anderer Feuerwehrdienstleistender
(1) 1Die Entschädigung für den Feuerwehrkommandanten bemisst sich nach den
von der Feuerwehr im Einsatzdienst verwendeten Fahrzeugen entsprechend der
Anlage 1. 2Sie beträgt mindestens für jedes Fahrzeug der Gruppe A monatlich
19,60 Euro*) und für jedes Fahrzeug der Gruppe B monatlich 31,60 Euro**). 3Fahrzeuge,
die in der Regel von Angehörigen einer Ständigen Wache besetzt werden,
bleiben bei der Festsetzung der Entschädigung unberücksichtigt. 4Die Gemeinden
können bestimmen, dass die Entschädigung auch den Verdienstausfall abgilt;
in diesem Fall ist sie über die Mindestsätze hinaus angemessen zu erhöhen.
5Der Verdienstausfall kann jedoch nicht abgegolten werden, wenn er durch die
Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen entsteht, die länger als zwei Tage dauern.
(2) 1Für den Stadtbrandrat erhöhen sich die Mindestsätze des Absatzes 1 um 35
v. H. 2Für Kommandanten in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr können die Mindestsätze
unterschritten werden.
(3) 1Für die Entschädigung des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten oder
Stadtbrandrates gelten die Absätze 1 und 2 Satz 2 entsprechend. 2An die Stelle
der Mindestsätze des Absatzes 1 treten beim Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten
50 v. H. und beim Stellvertreter des Stadtbrandrates 60 v. H. dieser
Beträge.
(4) Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute,
wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten
ist, eine Entschädigung von 11,00 Euro***) je Stunde.
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