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Thema: Wieviel verdient der Kommandant ?

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  1. #1
    Registriert seit
    08.10.2004
    Beiträge
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    ist zwar RLP aber vieleicht ja trotzdem interessant...
    http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferat...verordnung.htm

    dort ab § 8 Aufwandsentschädigung

    ich bekomme z.B rund 46,60 € im Monat als WF......

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
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    268
    Hallo

    anbei ein Auszug aus der "Verordnung zur Ausführung des BAyFwG" AVBayFwG

    Dort sind die mindestwerte aufgeführt.


    § 11
    Entschädigung des Feuerwehrkommandanten
    und anderer Feuerwehrdienstleistender
    (1) 1Die Entschädigung für den Feuerwehrkommandanten bemisst sich nach den
    von der Feuerwehr im Einsatzdienst verwendeten Fahrzeugen entsprechend der
    Anlage 1. 2Sie beträgt mindestens für jedes Fahrzeug der Gruppe A monatlich
    19,60 Euro*) und für jedes Fahrzeug der Gruppe B monatlich 31,60 Euro**). 3Fahrzeuge,
    die in der Regel von Angehörigen einer Ständigen Wache besetzt werden,
    bleiben bei der Festsetzung der Entschädigung unberücksichtigt. 4Die Gemeinden
    können bestimmen, dass die Entschädigung auch den Verdienstausfall abgilt;
    in diesem Fall ist sie über die Mindestsätze hinaus angemessen zu erhöhen.
    5Der Verdienstausfall kann jedoch nicht abgegolten werden, wenn er durch die
    Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen entsteht, die länger als zwei Tage dauern.
    (2) 1Für den Stadtbrandrat erhöhen sich die Mindestsätze des Absatzes 1 um 35
    v. H. 2Für Kommandanten in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr können die Mindestsätze
    unterschritten werden.
    (3) 1Für die Entschädigung des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten oder
    Stadtbrandrates gelten die Absätze 1 und 2 Satz 2 entsprechend. 2An die Stelle
    der Mindestsätze des Absatzes 1 treten beim Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten
    50 v. H. und beim Stellvertreter des Stadtbrandrates 60 v. H. dieser
    Beträge.
    (4) Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute,
    wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten
    ist, eine Entschädigung von 11,00 Euro***) je Stunde.

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