Der Kommandant bekommt "Achsengeld" und Anhänger zählen da auch dazu. Aber wieviel das jetzt ist kann ich dir nicht sagen..
Der Kommandant bekommt "Achsengeld" und Anhänger zählen da auch dazu. Aber wieviel das jetzt ist kann ich dir nicht sagen..
Laut BayFWG wird der Entschädigungssatz von den Gemeinden festgelegt.
Ich schließe daraus, dass es keine einheitliche Entschädigungssumme gibt. Allerdings werden sich die Gemeinden wohl inetwa an geltende Standards halten.
Und kennt jemand diese geltenden Standarts ?!?
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)