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Thema: Einsätze fahren trotz Krankheit

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  1. #1
    Registriert seit
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    Mr. Blaulichts Beispiel hinkt auch ein wenig
    Wenn ich krank geschrieben bin wegen schnupfen und ich dann bei Kaelte oder Regen einen FW Einsatz fahre dann ist das der Genesung meiner Geruchsfaehigkeit eher hinderlich als foerderlich.

    Meine Meinung ganz klar, wer krank geschrieben ist bleibt daheim! Das is das gleiche als wenn jemand Alkohol getrunken hat, ich fuehle mich mit 3 halbe Bier auch noch fit, aber fuern Einsatz oder zum Autofahren ist das zu viel also fahr ich auch nicht.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  2. #2
    Registriert seit
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    Beiträge
    1.737
    Selbst wenn es in einem Bruchteil der Fälle möglich wäre, an Einsätzen teilzunehmen, in der absoluten Mehrzahl hat man schlicht daheim zu bleiben und seine gesamte Energie auf die Wiederherstellung der Arbeitskraft zu richten - meiner Meinung nach. Feuerwehreinsätze passen da eher nicht ins Bild. Und die paar Fälle, in denen es möglich wäre, kann der "Laie" wohl kaum erkennen. Man kann sich das aber auch einfach machen und daheim bleiben. Ich denke, die meisten AG verstehen da wenig Spaß.

  3. #3
    Registriert seit
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    323
    Hallo,

    Antwort der FUK Rheinland-Pfalz zu dem Thema:

    der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ist
    zunächst unabhängig von einer evtl. vorbestehenden Arbeitsunfähigkeit.

    Jedoch ist in diesem Zusammenhang nicht nur die gesetzliche
    Unfallversicherung, d. h. das SGB VII zu betrachten.

    Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind ebenso denkbar wie mögliche
    haftungsrechtliche Konsequenzen gegenüber dem Einsatzleiter bzw. der
    unmittelbaren Führungskraft des arbeitsunfähigen Feuerwehrangehörigen
    (zumindest wenn er / sie von der Arbeitsunfähigkeit wusste, bzw. die
    Arbeitsunfähigkeit offensichtlich war).

    Es sollte daher auch aus Gründen der Prävention an die
    Eigenverantwortung eines jeden Feuerwehrangehörigen appelliert werden,
    während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht an Einsätzen /
    Übungen etc. der Freiwilligen Feuerwehr teilzunehmen.

    Darüber hinaus sollten auch die Wehrführer / Zugführer / Gruppenführer
    etc. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht wachsam im Hinblick auf die
    Einsatzfähigkeit der Feuerwehrangehörigen ihrer Einheit sein und ggf.
    "auffällige" Personen gezielt ansprechen.

    Für ergänzende Fragen stehen wir gerne -auch telefonisch- zur Verfügung.

    Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrag


    die erröfnet einen anderen Blickwinkel .......

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

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