Ich denke, für einen Mitarbeiter, der sich aufgrund von Fieber krankgemeldet hat, ist das tatsächlich so. Krank ist krank.
Aber jetzt stellt Euch mal den ehrenamtlich bei der Feuerwehr engagierten, hauptberuflich aber in der Parfümindustrie Angestellten vor, der als Parfumeur. Nun hat der Gutste etwas Schnupfen und ist aufgrund dieser tatsache nicht mehr arbeitsfähig. Er geht zu seinem Betriebsarzt, der ihn speziell für seine Tätigkeit arbeitsunfähig schreibt. Aufgrund einer Arbeitsflaute im bürokratischen Teil der Parfümerie hat sein Arbeitgeber also keine Verwendung für ihn und schickt ihn deswegen nach Hause.
Was spricht dagegen, dass Dieser also losrennt, wenn sein Feuerwehrmelder losgeht?
Alos: Wenn sich jemand fit genug für den (eingeschränkten) Einsatzdienst sieht, der wende sich bitte an seinen Arbeitgeber. Wer im ELW sitzen kann, kann auch das Kundentelefon betreuen - und an FW-Einsätzen teilnehmen. Und schon ist das Ganze kein Problem mehr.
Gruß, Mr. Blaulicht