Zitat Zitat von RescueOberberg Beitrag anzeigen
Der Vorstand hat nur was gesagt, wegen der eventuellen kostenübernahme, falls das Gerät kaputtgeht.. Deshalb wäre das wohl nicht möglich...
Auch wenn ich irgendwas unterschreibe, das ich keine Haftungsansprüche erhebe, geht es nicht...

Mir gehts halt darum, ob ich den Melder betriebsbereit tragen darf?

Gruß
RescueOberberg
Also ich denk du meinst mit "der Vorstand" den Kommandanten bzw. Wehrführer ansonsten hat ja der Feuerwehr(vereins)vorstand nix zu melden bei dem Melder ;)

Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.

Was anderes ist's wenn dein privater Melder bei Übung oder Einsatz kaputt geht hier hast du, genau wie bei privater Kleidung, Handys usw. auch, Versicherungsschutz durch die Gemeindeunfallversicherung (GUV) das muss auch deinen privat gekauften Melder mit einschließen.


Wenn bei euch eh jeder einen (durchgeschalteten) FME besitzt dann glaub ich nicht das es da tatsächlich Probleme geben kann...
Jedoch ist halt (wie hier schon oft gesagt) auf die Schleifenprogramierung zu Achten du darfst nur die Schleifen drauf programmieren die dir dein Kommandant genehmigt!