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Thema: Eigener FME - Nutzung in der HiOrg

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Eigener FME - Nutzung in der HiOrg

    Hallo zusammen,

    ich habe zwar schon ein Thema zu den privaten FMEs gefunden, jedoch blick ich da nicht ganz durch...
    Darf ich einen privaten Melder nutzen mit den Schleifen, die ich eh bekommen hätte?
    Und wenn ja was muss ich tun...?


    Gruß
    RescueOberberg

  2. #2
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    am besten vorher immer mit dem Chef klären (Wehrführer, oder analog Bereitschaftsführer... oder oder.)

    Wenn der sein ok gibt gibt es keine Probleme und man ist auch rechtlich auf der sicheren Seite.

    Gruß Grisu1000

  3. #3
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    Der Vorstand hat nur was gesagt, wegen der eventuellen kostenübernahme, falls das Gerät kaputtgeht.. Deshalb wäre das wohl nicht möglich...
    Auch wenn ich irgendwas unterschreibe, das ich keine Haftungsansprüche erhebe, geht es nicht...

    Mir gehts halt darum, ob ich den Melder betriebsbereit tragen darf?

    Gruß
    RescueOberberg

  4. #4
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    hi,

    wie schon gesagt wurde, beim kommandanten nachfragen.


    aber sag mal ehrlich was sollte dagegen sprechen wenn du einen melder privat kaufst?
    solang du eure schleife drauf hast und nicht mehrere die du nicht brauchst oder mit mithörfunktion durch supermarkt läufst...

    gabs alles leider schon...

    aber mal was anderes: was bringts dir den melder nicht betriebsbereit zu tragen???
    versteh ich ned ganz
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  5. #5
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    Zitat Zitat von Gorm Beitrag anzeigen
    aber sag mal ehrlich was sollte dagegen sprechen wenn du einen melder privat kaufst?
    solang du eure schleife drauf hast und nicht mehrere die du nicht brauchst oder mit mithörfunktion durch supermarkt läufst...
    Es gibt durchaus Gründe, warum ein Mitglied einer FW oder einer HiOrg keinen Melder zur Verfügung gestellt bekommt (den Mangel an Meldern mal außen vor gelassen). Und dann wäre es ja wenig zielführend, wenn sich derjenige einen Melder privat beschafft...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Also ich bekäme einen FME von der Bereitschaft.. jedoch nur so eine alte Krücke der mir ehrlich gesagt nicht so gefällt...
    Daher wollte ich fragen, wenn ich meinen Privaten Melder nutze, ob es rechtlich verboten ist.
    Von wegen Telekommunikationsgesetz usw.

    Gruß
    RescueOberberg

  7. #7
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    Zitat Zitat von RescueOberberg Beitrag anzeigen
    Der Vorstand hat nur was gesagt, wegen der eventuellen kostenübernahme, falls das Gerät kaputtgeht.. Deshalb wäre das wohl nicht möglich...
    Auch wenn ich irgendwas unterschreibe, das ich keine Haftungsansprüche erhebe, geht es nicht...

    Mir gehts halt darum, ob ich den Melder betriebsbereit tragen darf?

    Gruß
    RescueOberberg
    Also ich denk du meinst mit "der Vorstand" den Kommandanten bzw. Wehrführer ansonsten hat ja der Feuerwehr(vereins)vorstand nix zu melden bei dem Melder ;)

    Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
    Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.

    Was anderes ist's wenn dein privater Melder bei Übung oder Einsatz kaputt geht hier hast du, genau wie bei privater Kleidung, Handys usw. auch, Versicherungsschutz durch die Gemeindeunfallversicherung (GUV) das muss auch deinen privat gekauften Melder mit einschließen.


    Wenn bei euch eh jeder einen (durchgeschalteten) FME besitzt dann glaub ich nicht das es da tatsächlich Probleme geben kann...
    Jedoch ist halt (wie hier schon oft gesagt) auf die Schleifenprogramierung zu Achten du darfst nur die Schleifen drauf programmieren die dir dein Kommandant genehmigt!

  8. #8
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    Also der Vorstand unseres Ortsvereins (DRK) ist damit gemeint...
    Und es ging hauptsächlich um die Kostenübernahme falls das Gerät während einer Übung oder Einsatz kaputt geht...
    Dafür würden die nicht haften, und deshalb wurde es nicht offiziell genehmigt.
    Ich nehme an, dass da keiner was sagen wird, wenn ich den benutze, oder wie von Fabpicard vorgeschlagen vorgehe.

    Gruß
    RescueOberberg

  9. #9
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    Zitat Zitat von RescueOberberg Beitrag anzeigen
    Also der Vorstand unseres Ortsvereins (DRK) ist damit gemeint...
    Und es ging hauptsächlich um die Kostenübernahme falls das Gerät während einer Übung oder Einsatz kaputt geht...
    Dafür würden die nicht haften, und deshalb wurde es nicht offiziell genehmigt.
    Ich nehme an, dass da keiner was sagen wird, wenn ich den benutze, oder wie von Fabpicard vorgeschlagen vorgehe.

    Gruß
    RescueOberberg

    Hmm kann ich mir ehrlich gesagt nicht Vorstellen das es da Probleme mit der Kostenübernahme geben kann ... dann würden die ja auch keine Kostenübernahme machen wenn etwas privates von dir (Handy, Uhr, etc) bei Übung oder Einsatz Kaput geht...
    naja wobei ich mich da beim DRK nicht auskenne...
    bei der Feuerwehr (in Bayern) ist es aber so...

  10. #10
    fireparamedic Gast
    Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
    Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.


    So leid wie mir das tut, aber den Text kann ich so nicht unterschreiben. Der Melder ist Teil der BOS Organisation, damit darfst Du als Privatperson keinen bequarzten und programmierten Melder besitzen. Wenn du einen Melder privat kaufst musst du ihn der entsprechenden Organisation "vermachen", soll heißen er muss bei z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt) gemeldet werden und geht dann so halb in deren Besitz über. Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird oder sie kann i di auch wegnehmen wenn es bestimmte Gründe dafür gibt. Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle.
    Hoffe ich habe mich beim schreiben jetzt nicht irgendwie verhaspelt.

  11. #11
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    713
    Sorry, aber wo steht das??????

  12. #12
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    Zitat Zitat von fireparamedic Beitrag anzeigen
    Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
    Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.

    So leid wie mir das tut, aber den Text kann ich so nicht unterschreiben. Der Melder ist Teil der BOS Organisation, damit darfst Du als Privatperson keinen bequarzten und programmierten Melder besitzen. Wenn du einen Melder privat kaufst musst du ihn der entsprechenden Organisation "vermachen", soll heißen er muss bei z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt) gemeldet werden und geht dann so halb in deren Besitz über. Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird oder sie kann i di auch wegnehmen wenn es bestimmte Gründe dafür gibt. Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle.
    Hoffe ich habe mich beim schreiben jetzt nicht irgendwie verhaspelt.
    Schön geschrieben, aber
    a) Ordnungsamt. Ich habe kein Gewerbe, keine Veranstaltung oder eine Demonstration, sondern einen FUNKMELDEEMPFÄNGER! Somit brauche ich die Kiste dort nicht anmelden. Habe eine zuverlässige Quelle beim Ordnungsamt, insofern ist diese Aussage bestätigt.
    b) Keinen privaten Melder besitzen. Hoppla, aber ich kann mir einen Quattro XLSi kaufen, dort die Polizeifrequenz draufbequarzen und die Kiste mit einer Lichterkette beleuchtet im Garten aufstellen. Solange das Gerät nicht läuft, darf ich das Quatscherl besitzen, das Eigentum daran haben und Absperrbänder aufstellen, dass ihn jedermann besuchen aber nicht anfassen kann.
    c) Der Organisation vermachen. Öhm, nein. Egal was ich mir kaufe, du wirst keinen Gesetzestext finden, der sagt "Wenn Du Dir Produkt ABC / RTK 6SL / Swissphone Memo kaufst, muss das Eigentum an die Freiwillige Feuerwehr übertragen werden". Zwar vom rein Moralischen her eine schöne Idee, aber in diesem Sinne absoluter Humbug. Beisst sich auch mit deinem zweiten Satz, der da lautet "Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr".
    d) "Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird" Nein. Ich kann draufprogrammieren was ich will, der Kreisbrandrat / Stadtbrandrat darf ihn mir deswegen nicht wegnehmen. Klar, kann er über die Bundesnetzagentur --> Polizei dafür sorgen, dass das Gerät beschlagnahmt wird, weil ich unberechtigt Nachrichten abhöre, okay, aber damit macht er sich lächerlich (solange ich es im privaten Rahmen betreibe, klar, mitten im Supermarkt kommts nicht so griffig) und bei mir im Haus hat die "Organisation" nicht mal ansatzweise das Recht, meinen Melder einzuziehen, geschweige denn überhaupt das Gartentürchen aufzumachen.
    e) "Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle" Nein. Den leitenden Baureferenten (sh. Punkt f) werde ich nicht informieren, wenn ich meinen privaten RE229 nicht mehr haben will und ihn bei ebay / Kleinanzeigen bei FMS.de oder auf dem Flohmarkt verkaufe. Und besonders, nur einen Nachweis erbringen, nun ja, wird beim Flohmarkt ein Problem, hat aber niemanden zu interessieren. Was Hänschen Huber mit meinem Melder dann macht (er muss ja, falls nicht berechtigt, die Kiste betriebsunbereit machen), ist mir, meinem Stadtbrandrat und meinem leitenden Baudirektor so ziemlich egal
    f) "z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt)" Die Feuerwehr kann auch anderen Referaten unterstellt sein. Hier z.B. dem Baureferat
    g) "und geht dann so halb in deren Besitz über" Wir unterscheiden doch bitte "Besitz" und "Eigentum". Besitz ist die tatsächliche Herrschaft (habe ich das Gerät in der Hand), Eigentum ist die rechtliche Herrschaft (gehört mir das Gerät). Wenn, dann bliebe das Gerät in deiner Hand. Eine teilweise Eigentumsübertragung ist mir in keinem Zusammenhang bekannt und in diesem Falle auch nicht zutreffend, weil der privat gekaufte Melder schon mal ganz trocken gesehen mein ureigenstes Eigentum ist. Da hat niemand auch nur ansatzweise das Recht, das Eigentum an sich zu reissen. Andersrum, wenn der Melder von der Stadt / Gemeinde gekauft wurde, dann haben die Freunde das Eigentum und haben mir den Melder zur unentgeltlichen Nutzung überlassen, dann bin ich Besitzer, dann kann auch, wenn ich damit umgangssprachlich gesehen "Scheisse baue" jederzeit nach §985 BGB die Herausgabe verlangen.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

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